SWK 2 (Gesetzgebung 1)
Folie 1:
5. Die Gesetzgebung
Folie 2:
Wer kann in der Schweiz ein Gesetz anregen?
1. Die Behörden:
- Regierung
- Parlamentarier (z.B. via Motion)
- Kantone
- Interessengruppen
2. Das Volk:
- Volksinitiative auf Verfassungsänderung
Folie 3:
Wer bearbeitet und entscheidet?
→Die Legislative, d.h. National- und Ständerat
Folie 4:
Hierarchie der Rechtserlasse
Oberste Stufe: VERFASSUNG
↓
Mittlere Stufe: GESETZE UND BB
↓
Untere Stufe: VERORDNUNGEN
↓
Unterste Stufe: REGLEMENTE
Folie 5:
Hintergrund der Abstufung der Rechtserlasse:
- Verfassung als oberstes Normenwerk
- Gesetze als Ausführung der Verfassung
- Verordnungen als Detailregelung der Gesetze
- Reglemente als genauste Präzisierung der Gesetze
Folie 6:
Wer entscheidet über
- Verfassungsartikel bzw. deren Änderung:
→ Volk
- Gesetze und Bundesbeschlüsse:
→ National- und Ständerat (z.T. auch Volk)
- Verordnungen:
→ Exekutive
- Reglemente:
→ Exekutive
5. Die Gesetzgebung
Folie 2:
Wer kann in der Schweiz ein Gesetz anregen?
1. Die Behörden:
- Regierung
- Parlamentarier (z.B. via Motion)
- Kantone
- Interessengruppen
2. Das Volk:
- Volksinitiative auf Verfassungsänderung
Folie 3:
Wer bearbeitet und entscheidet?
→Die Legislative, d.h. National- und Ständerat
Folie 4:
Hierarchie der Rechtserlasse
Oberste Stufe: VERFASSUNG
↓
Mittlere Stufe: GESETZE UND BB
↓
Untere Stufe: VERORDNUNGEN
↓
Unterste Stufe: REGLEMENTE
Folie 5:
Hintergrund der Abstufung der Rechtserlasse:
- Verfassung als oberstes Normenwerk
- Gesetze als Ausführung der Verfassung
- Verordnungen als Detailregelung der Gesetze
- Reglemente als genauste Präzisierung der Gesetze
Folie 6:
Wer entscheidet über
- Verfassungsartikel bzw. deren Änderung:
→ Volk
- Gesetze und Bundesbeschlüsse:
→ National- und Ständerat (z.T. auch Volk)
- Verordnungen:
→ Exekutive
- Reglemente:
→ Exekutive
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