Thursday, September 22, 2005

SWK 3 (Gesetzgebung 2)

Folie 1
Das Gesetzgebungsverfahren
BV 163 - 165

Folie 2
Phase 1: Anregung zu einem Gesetz durch:
- Standesinitiative
- Bundesrat /Bundesverwaltung (Normalfall)
- Interessengruppen
- Parlament
- Volk (Volksinitiative), Bsp.: Verwahrungsinitiative (Revision StGB)

Folie 3:
Phase 2: Ausarbeitung des Gesetzes
1. Einsetzten einer Expertenkommision
2. Gesetzesentwurf
3. Vernehmlassung
4. Überarbeitung ( bereinigter Gesetzesentwurf)
5. Überweisung an die Räte

Folie 4:
Bsp. Bereinigter Gesetzesentwurf StGB für "Verwahrungsinitiative"
Antrag auf Einfügen des folgenden Artikels ins
Strafgesetzbuch:
Art. 42a (neu)
Für den Fall, dass ein extrem gefährlicher Täter nicht therapiert werden kann, kann der Richter eine lebenslängliche Verwahrung anordnen
Im Falle einer lebenslangen Verwahrung, ist eine Neubeurteilung des betroffenen Täters ausgeschlossen.

Folie 5
Phase 3: Parlamentarische Phase (Teil 1)
1. Überweisung an National- oder Ständeratskommision
2. Kommissionen stellen Antraäge auf: Nichteintreten (Papierkorb)/Zurückweisen (Nachbessern)/Eintreten (Beraten und abstimmen)
3. Bei Eintreten: Beratung im Parlament und Abstimmung darüber

Folie 6
Phase 3: Parlamentarische Phase (Teil 2)
Falls National-und Ständrat nicht gleich über Gesetz abstimmen:
- Differenzbereinigungsverfahren
- Evtl. sogar Einigungskonferenz

Folie 7
Phase 4: Referendumsfrist (Teil 1)
1. Gesetz wurde in beiden Räten angenommen
2. Referendumsfrist
- Obligatorisches Referendum (Die Sache MUSS vors Volk)
oder
- Fakultatives Referendum (Die Sache kommt dann vors Volk, wenn genug Unterschriften für ein Referendum eingeholt werden könne)

Folie 8
Phase 4: Referendumsfrist (Teil 2)
Mögliche Szenarien:
- Kein Referendum (weder obligatorsch noch fakultativ) : Gesetz tritt in Kraft
- Referendum, Volk sagt ja zum Gesetz: Gesetz tritt in Kraft
- Referendum, Volk sagt nein zum Gesetz: Gesetz tritt nicht in Kraft

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