Friday, October 07, 2005

Antworten SWK Arbeitsblatt

Antworten zu SWK- Fragen (Kapitel 4 & 5)

A.) Bundesrat

1. Exekutive
2. Pflege der Beziehungen zum Ausland / Pflege der Beziehungen zu den Kantonen / Oberuafsicht über die Bundesverwaltung / Vollzug der Gesetze usw.
3. Sieben Mitglieder / 2 mal SP, 2mal FDP, 2 mal SVP, 1mal CVP
4. Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung (National- und Ständerat), Wahl auf vier Jahre
5. Abwahl während der Legislaturperidode unmöglich, bei den Bestätigungswahlen aber schon (Bsp.:Metzler- Abwahl 2003)
6. Kollegialitätsprinzip = Ein Beschluss der vom Bundesrat gefasst wurde, muss jeder Bundesrat gegen aussen vertreten, egal ob der Beschluss seiner persönlichen Meinung entspricht oder nicht.
7. Wahl auf ein Jahr, hat keine speziellen Machtbefugnisse, ist mehr eine Art Aushängeschild der Bundesrates („Primus inter pares“)
8. UVEK = Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation
VBS= Eidgenössisches Departement für Bevölkerungsschutz, Verteidigung und Sport
EFD = Eidgenössisches Finanzdepartement
EDA = Eidgenössisches Departement für Äussere Angelegenheiten
Ausserdem: EVED, EJPF, EDI

B.) Bundesgericht

1. Judikative
2. Bundesgericht (in Lausanne), Bundesstrafgericht (Bellinzona)
3. Bezirksgericht ==> Obergericht ==> Bundesgericht
4. Wahl durch die Vereinigten Bundesversammlung, Wahl auf sechs Jahre

C.) Gesetzgebung

1. Vefassung, Gesetze, Verordnungen oder Reglemente
2. Anregung des Gesetzes ==> Ausarbeitung ==> Parlamentarische Phase ==> Referendumsfrist ==> Inkrafttreten
3. Volk (Volkinitiative), Parlamentarier, Verbände (z.B. Gewerkschaft), Bundesrat, Bundesverwaltung, Kantone
4. Gesetzesentwurf (eine Expertenkommission formuliert einen Gesetzesentwurf) ==> Vernehmlassung (interessierte Gruppen können Stellung dazu beziehen, Änderungsvorschläge machen usw.) ==> Bereinigter Gesetzesentwurf (Wünsche aus der Vernehmlassung werden einbezogen, der Gesetzesentwurf wird nochmals überarbeitet)
5. Nein, zuerst muss noch die Referndumsfrist abgewartet werden (100 Tage), evtl. kommt es sogar noch zu einer Volksabstimmung

D.) Volksiniktiative/ Referendum

1. Obligatorisches Referendum, fakultatives Referendum
2. Beim obligatorischen Referendum müssenm Volk und Stände zustimmen, beim fakultativen genügt das Volksmehr. /Beim obligatorischen wird über Änderungen der Verfassung abgestimmt, beim fakultativen geht es um Gesetze.
3. Um ein obligatorisches Referndum
4. Stufe Verfassung
5. Volksmehr (50% + 1 Stimme) und Ständemehr (13 ½ Kantone)
6. Ständemehr und Volksmehr
7. Die Volksinitiative kommt nicht zustande. / Die Volksinitiative wird zurückgezogen. /Die Volksinitiative verletzte z. B. zwingendes Völkerrecht / usw.

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