Sunday, November 06, 2005

HR 6 (Allgemeine Vertragslehre 3)

Folie 1:
Der Vertragsabschluss

Folie 2:
Der Vertragsabschluss (allgemein)
Wie kommt ein Vertrag zustande ?
Grundmechanismus:
ANTRAG (= Angebot)<---> ANNAHME

Antrag und Annahme decken sich inhaltlich
→ VERTRAG IST ENTSTANDEN

Folie 3:
Vertragsabschluss (Beispiel)
Sachverhalt: Nadia will ihr altes G 4- Notebook für Fr.
1000.- an ihre Kollegin Ruth verkaufen.

ANTRAG NADIA:<-----------> ANNAHME RUTH:
„Willst Du mein G 4 „Ja, ich kaufe Dir das
Notebook für Fr. G 4 Notebook für Fr.
1000.- kaufen?“ 1000.- ab.“

→ WILLENSÄUSSERUNGEN DECKEN SICH
→ VERTRAG ZWISCHEN NADIA UND RUTH (hier: Kaufvertrag)

Folie 4:
Vertragsabschluss (Wann ist ein Antrag/Angebot verbindlich?)

Warum die Unterscheidung "verbndlich/unverbindlich"?
>Antragsteller nur bei verbindlichem Angebot gebunden

Antrag / Angebot:
- unverbindlich
- verbindlich
> Befristet
> Unbefristet (unter Anwesenden/unter Abwesenden)

Folie 5:
Vertragsabschluss (Gültigkeit)

GRUNDSATZ: Ist ein Vertrag einmal rechtsgültig abgeschlossen, muss er erfüllt werden.
AUSNAHMEN: 7- tägiges Widerrufsrecht bei bestimmten Geschäften z. B. bei:
- Haustürgeschäften
- Konsumkreditverträgen
- Käufen auf Kaffeefahrten, usw.
→ Schriftlicher Widerruf innert 7 Tagen

Folie 6:
Vertragsabschluss (Bestellung als Sonderfall)

Bestellung kann Annahme ODER Antrag sein.
1. Verbindlicher Antrag
> Bestellung = Annahme
2. Unverbindlicher Antrag
> Bestellung = Antrag

Folie 7:
Vertragabschluss (Bsp. Bestellung)

Nadia bestellt bei „Dataquest“ ein Notebook, das gerade ausverkauft, im Laden aber noch mit Preisangabe ausgestellt ist.
→ VERBINDLICHER Antrag von „Dataquest“
→ BESTELLUNG = ANNAHME

Nadia bestellt aus „Ackermann“- Katalog fünf Blusen für Fr. 200.- .
→UNVERBINDLICHER ANTRAG VON „Veillon“
→BESTELLUNG = ANTRAG

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