Sunday, November 06, 2005

SWK 4 (Referendum / Volksinitiative)

Folie 1:
Referendum & Volksinitiative
Art. 138 - 141 BV

Folie 2:
Das Referendum
- Volksabstimmung über etwas, was vom Parlament bereits gutgeheissen wurde.
- Zwei Arten des Referendums:
- Obligatorisches Referendum (BV 140)→Verfassung
- Fakultatives Referendum (BV 141) →Gesetz

Folie 3:
Referendum (Formalitäten)

Obligatorisch bedeutet:
- Die Sache MUSS vor das Volk.
- Meist bei Verfassungsänderungen
- Volk UND Stände müssen zustimmen
- Bsp.: BV- Revision von 1999

Fakultativ bedeutet:
- Die Sache wird vors Volk gezogen.
- 50‘000 Bürger oder 8 Kantone müssen dies wollen. (Frist: 100 Tage)
- Nur das Volk muss zustimmen
- Bsp: Personenfreizügigkeit

Folie 4:
Volksinitiative (Art. 138/139 BV)

- Verlangen einer Teil - oder Totalrevision der BV.
- 100‘000 Bürger innerhalb von 18 Monaten müssen dies wollen.
- Nach Einreichung: Prüfung der Initiative →Evtl. Gegenvorschlag
- Abstimmung: Volk UND Stände müssen zustimmen.
- Bsp.: „Verwahrungsinitiative“

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