HR 14 (Kaufvertrag allgemein/ Arten)
Folie 1
Der Kaufvertrag
- Allgemein
- Arten von Kaufverträgen
- Gattungswaren/ Spezieswaren
Folie 2
Kaufvertrag (Allgemeines/ Einordnung)
- Veräusserungsvertrag
- Eigentumsübergang von einer Person auf eine andere gegen Bezahlung
- Gesetzliche Regelung: OR 184 ff.
- Andere Veräusserungsverträge:
⇒Tauschvertrag (OR 237/238 ff.)
⇒Schenkung (OR 239 ff.)
Folie 3
Kaufvertrag (Grundfunktion gemäss OR 184)
Käufer ⥢ Ware / Geld ⥤ Verkäufer
Rechte und Pflichten:
a.)
Der Käufer hat das RECHT AUF DIE WARE und die PFLICHT DEN KAUFPREIS ZU BEZAHLEN.
b.)
Der Verkäufer hat das RECHT AUF DEN KAUFPREIS und die PFLICHT DEM KÄUFER DIE WARE ZU ÜBERGEBEN.
Folie 4
Kaufvertrag (Arten bezüglich Gegenstand 1)
a.)
Kaufgegenstand ist eine unbewegliche Sache: GRUNDSTÜCKSSKAUF
b.)
Kaufgegenstand ist eine bewegliche Sache: FAHRNISKAUF
( ⇰GATTUNGSKAUF / ⇰SPEZIESKAUF)
Folie 5
Kaufvertrag (Arten bezüglich Gegenstand 2)
GATTUNGSWAREN = Vertretbare Sachen, die untereinander ausgetauscht werden können.
Bsp.: Fabrikneue Handys
SPEZIESWAREN = Nicht vertretbare Sachen, die nicht austauschbar sind, sog. Unikate.
Bsp.: Van Gogh Originalgemälde
Folie 6
Kaufvertrag (Arten bezüglich Zahlungsart 1)
Kaufvertrag
⇒ Barkauf: Sofortige und volle Bezahlung der Ware bei Übergabe
⇒ Kreditkauf: Kauf "Pump"
Folie 7
Kaufvertrag (Arten bezüglich Zahlungsart 2)
Barkauf:
- Gewöhnlicher Barkauf ("Zug um Zug" - Geschäft)
- Vorauszahlungskauf (heute bedeutungslos)
Kreditkauf:
- Gewöhnlicher Kreditkauf
- Abzahlungskauf
Der Kaufvertrag
- Allgemein
- Arten von Kaufverträgen
- Gattungswaren/ Spezieswaren
Folie 2
Kaufvertrag (Allgemeines/ Einordnung)
- Veräusserungsvertrag
- Eigentumsübergang von einer Person auf eine andere gegen Bezahlung
- Gesetzliche Regelung: OR 184 ff.
- Andere Veräusserungsverträge:
⇒Tauschvertrag (OR 237/238 ff.)
⇒Schenkung (OR 239 ff.)
Folie 3
Kaufvertrag (Grundfunktion gemäss OR 184)
Käufer ⥢ Ware / Geld ⥤ Verkäufer
Rechte und Pflichten:
a.)
Der Käufer hat das RECHT AUF DIE WARE und die PFLICHT DEN KAUFPREIS ZU BEZAHLEN.
b.)
Der Verkäufer hat das RECHT AUF DEN KAUFPREIS und die PFLICHT DEM KÄUFER DIE WARE ZU ÜBERGEBEN.
Folie 4
Kaufvertrag (Arten bezüglich Gegenstand 1)
a.)
Kaufgegenstand ist eine unbewegliche Sache: GRUNDSTÜCKSSKAUF
b.)
Kaufgegenstand ist eine bewegliche Sache: FAHRNISKAUF
( ⇰GATTUNGSKAUF / ⇰SPEZIESKAUF)
Folie 5
Kaufvertrag (Arten bezüglich Gegenstand 2)
GATTUNGSWAREN = Vertretbare Sachen, die untereinander ausgetauscht werden können.
Bsp.: Fabrikneue Handys
SPEZIESWAREN = Nicht vertretbare Sachen, die nicht austauschbar sind, sog. Unikate.
Bsp.: Van Gogh Originalgemälde
Folie 6
Kaufvertrag (Arten bezüglich Zahlungsart 1)
Kaufvertrag
⇒ Barkauf: Sofortige und volle Bezahlung der Ware bei Übergabe
⇒ Kreditkauf: Kauf "Pump"
Folie 7
Kaufvertrag (Arten bezüglich Zahlungsart 2)
Barkauf:
- Gewöhnlicher Barkauf ("Zug um Zug" - Geschäft)
- Vorauszahlungskauf (heute bedeutungslos)
Kreditkauf:
- Gewöhnlicher Kreditkauf
- Abzahlungskauf
0 Comments:
Post a Comment
<< Home