Sunday, November 05, 2006

HR31(GmbH)

Folie 1
GmbH

- Das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Folie 2
GmbH (allgemein)

- Zusammenschluss von Minimum zwei Personen in einer Handelsgesellschaft mit einem zum voraus bestimmten Kapital (= Stammkapital)
- Kapitalgesellschaft/ Juristische Person
- Sehr beliebte Rechtsform, v.a. bei den sog. KMUs/ Wird meist gewählt, wenn das Geld nicht für eine AG reicht

Folie 3
GmbH (Merkmale)

- Zum Voraus bestimmtes Kapital (Stammkapital) mindestens 20‘000.-, höchstens 2‘000‘000.-
- Rechtsgrundlage: Statuten
- Steuerpflicht wie bei der AG
- Als Gesellschafter juristische und natürliche Personen möglich
- Haftung: Gesellschafter können höchstens Stammeinlage verlieren: Quasi „Kommanditär- Gesellschaft“
- Gesellschafter werden namentlich mit er Kapitaleinlage im HR erwähnt, d.h. sind nicht anonym (anders als bei der AG)

Folie 4
GmbH (Gründung/Firma)

1. Gründung: Wie bei der AG (S. 108/9)
2. Firma:
- Frei wählbar, Zusatz GmbH aber immer obligatorisch
- Firmenschutz:
>GmbH mit Personennamen (z.B. „Fritz Muri GmbH):nur örtlich geschützt
>GmbH ohne Personenname (z.B „Matrox GmbH“): schweizweit geschützt

Folie 5
GmbH (Stammeinlage)

- Stammeinlage pro Gesellschafter: Minimum Fr. 1000.- (in 1000.- - Schritten aufwärts)
- Muss zu mindestens 50% einbezahlt sein
- Ausstellung eines sog. Anteilsscheins (Achtung: Kein Wertpapier, blosse Beweisurkunde)/ Eintrag im sog. Anteilsbuch
- Veräusserung des Anteils gesetzlich erschwert/ Gänzlicher Ausschluss der Veräusserung über Statuten zulässig

Folie 6
GmbH (Haftung)

Zwei Möglichkeiten:
1. Stammkapital ist voll einbezahlt: Gesellschafter verlieren maximal Stammeinlagen
2. Stammkapital nur teilweise einbezahlt: Nachschusspflicht bis das Stammkapital voll gedeckt ist (solidarische Haftung) >Bsp.: Stammkapital Fr. 30‘000.- ist nur zu Fr. 18‘000.- einbezahlt: Gesellschafter haften solidarisch für Fr. 12‘000.- nicht einbezahltes Stammkapital

Folie 7
GmbH (Rechte/ Pflichten)

Pflichten der Gesellschafter:
- Einzahlungspflicht der Stammeinlage (Minimum 50%)
- Weitere Pflichten einzig über die Statuten machbar (häufig genützte Möglichkeit)
Rechte der Gesellschafter:
- Vermögensrecht (v.a. Recht auf Dividende)
- Mitgliedschaftsrechte: v.a. Stimmrecht (1000.- = 1 Stimme) / Kontrollrecht/ Recht auf Austritt aus wichtigen Gründen

Folie 8
GmbH (Organe)
1. Gesellschafterversammlung: Oberstes Organ, gleiche Aufgaben wie die GV bei der AG
2. Geschäftsführung: Entweder durch alle Gesellschafter oder nach Statuten (z.B. nur durch einzelne Gesellschafter/ Drittpersonen)
3. Kontrollstelle: Nicht obligatorisch/ Falls vorhanden gleiche Aufgaben wie Revisionsstelle bei der AG

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