HR33 (Unternehmen und die Konkurrenz 1)
Folie 1
Die Unternehmung und die Konkurrenz
- UWG
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Kartellgesetz I
Folie 2
Allgemein
1. Ausgangslage: Ein Unternehmen muss sich gegen die Konkurrenz im Wettbewerb behaupten.
2. Möglichkeiten:
- Es behaupten sich alle fair und anständig: unrealistisch
- Unternehmen versuchen sich durch unfaires Verhalten gegenüber anderen zu behaupten: UWG als Lösung
- Unternehmen tun sich zusammen und versuchen zusammen den Wettbewerb abzumildern oder zu eliminieren: Kartellgesetz als Lösung
Folie 3
UWG I
- UWG = Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Ziel des UWGs: Bewahrung von Anstand, Lauterkeit und Fairness im gegenseitigen Konkurrenzkampf sowohl zwischen den Konkurrenten als auch gegenüber den Konsumenten
- Unlauteres Verhalten = Benachteiligung der Konkurrenz und/ oder Konsumenten durch unfaires Verhalten, unwahre Angaben und dgl.
Folie 4
UWG II
Einzelne Tatbestände des UWGs I:
- Unwahre, irreführende oder verletzende Äusserungen über Konkurrenten bzw. deren Produkte („Anschwärzen“)
- Unwahre, irreführend Angaben über sich selbst bzw. eigene Produkte
- Täuschende Machenschaften, die zu Verwechslungen führen können
Folie 5
UWG III
Einzelne Tatbestände des UWGs II:
- Vergleichende Werbung, sofern sie irreführend ist und den Konkurrenten herabwürdigt
- Lockvogelangebote
- Aggressive Verkaufsmethoden
- Abwerben von Kundschaft
- Verwendung von missbräuchlichen „AGBs“ (Papiertiger!)
Folie 6
UWG IV
1. Wer geschädigt wird ist klageberechtigt (Frist: 1 Jahr)
2. Mögliche Ansprüche:
- Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes
- Verbot einer drohenden Verletzung
- Feststellung der Widerrechtlichkeit
- Schadensersatz/ Genugtuung
- Publikation des Urteiles
- Antrag auf Bestrafung mit Busse oder Gefängnis (Nur in schweren Fällen)
Folie 7
Zusammenschlüsse von Unternehmen (allgemein)
- Ausgangslage: Immer härter werdender nationaler und internationaler Konkurrenzkampf (In der aktuellen Globalisierung sowieso)
- Folge: Viele Unternehmen sind in ihrer Existenz bedroht
- Lösung: Zusammenarbeit der Unternehmen in Form von vertraglichen Absprachen oder Zusammenschlüssen
Folie 8
Zusammenschlüsse von Unternehmungen (Gründe)
- Gründe können sein:
1. Sicherung der Existenz
2. Festigung der Marktstellung und Stärkung des Kerngeschäftes
3. Kosteneinsparungen durch Synergieeffekte
4. Wachsender Kapitalbedarf
5. Risikoausgleich durch Diversifikation
Folie 9
Zusammenschlüsse von Unternehmen (Folgen)
- Negative Folge der Unternehmenszusammenschlüsse: Gefahr des Missbrauches der wirtschaftlichen Macht (z.B. durch Hochhalten der Preise)
- Reaktion der Politik: Verbot von sog. Kartellen (sog. Verbotsprinzip), d.h. Absprachen in den meisten Industrieländern inkl. der Schweiz / Bewilligungspflicht für Unternehmenszusammenschlüsse
Folie 10
Kartellgesetz in der Schweiz
- Verbot von Absprachen bezüglich Preisen, Absatzmärkte, Produktionsmengen zwecks Wettbewerbsbeschränkungen
- Verbotsprinzip mit Ausnahmen = Können Unternehmen beweisen, dass Absprachen unschädlich für den Wettbewerb sind, sind sie zulässig (Aber: Beweis sehr schwierig)
- Dazu: Meldepflicht bei Grossfusionen an die Wettbewerbskommission (= „Weko“)
„Weko“ kann Grossfusion verbieten oder mit Auflagen versehen
Aktuelles Beispiel aus dem schweizerischen DH: Übernahme von Denner durch Migros wird von der Weko im Lichte des Kartellgesetzes geprüft bzw. die Weko könnte diesen Zusammenschluss im Extremfall verbieten....
Die Unternehmung und die Konkurrenz
- UWG
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Kartellgesetz I
Folie 2
Allgemein
1. Ausgangslage: Ein Unternehmen muss sich gegen die Konkurrenz im Wettbewerb behaupten.
2. Möglichkeiten:
- Es behaupten sich alle fair und anständig: unrealistisch
- Unternehmen versuchen sich durch unfaires Verhalten gegenüber anderen zu behaupten: UWG als Lösung
- Unternehmen tun sich zusammen und versuchen zusammen den Wettbewerb abzumildern oder zu eliminieren: Kartellgesetz als Lösung
Folie 3
UWG I
- UWG = Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Ziel des UWGs: Bewahrung von Anstand, Lauterkeit und Fairness im gegenseitigen Konkurrenzkampf sowohl zwischen den Konkurrenten als auch gegenüber den Konsumenten
- Unlauteres Verhalten = Benachteiligung der Konkurrenz und/ oder Konsumenten durch unfaires Verhalten, unwahre Angaben und dgl.
Folie 4
UWG II
Einzelne Tatbestände des UWGs I:
- Unwahre, irreführende oder verletzende Äusserungen über Konkurrenten bzw. deren Produkte („Anschwärzen“)
- Unwahre, irreführend Angaben über sich selbst bzw. eigene Produkte
- Täuschende Machenschaften, die zu Verwechslungen führen können
Folie 5
UWG III
Einzelne Tatbestände des UWGs II:
- Vergleichende Werbung, sofern sie irreführend ist und den Konkurrenten herabwürdigt
- Lockvogelangebote
- Aggressive Verkaufsmethoden
- Abwerben von Kundschaft
- Verwendung von missbräuchlichen „AGBs“ (Papiertiger!)
Folie 6
UWG IV
1. Wer geschädigt wird ist klageberechtigt (Frist: 1 Jahr)
2. Mögliche Ansprüche:
- Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes
- Verbot einer drohenden Verletzung
- Feststellung der Widerrechtlichkeit
- Schadensersatz/ Genugtuung
- Publikation des Urteiles
- Antrag auf Bestrafung mit Busse oder Gefängnis (Nur in schweren Fällen)
Folie 7
Zusammenschlüsse von Unternehmen (allgemein)
- Ausgangslage: Immer härter werdender nationaler und internationaler Konkurrenzkampf (In der aktuellen Globalisierung sowieso)
- Folge: Viele Unternehmen sind in ihrer Existenz bedroht
- Lösung: Zusammenarbeit der Unternehmen in Form von vertraglichen Absprachen oder Zusammenschlüssen
Folie 8
Zusammenschlüsse von Unternehmungen (Gründe)
- Gründe können sein:
1. Sicherung der Existenz
2. Festigung der Marktstellung und Stärkung des Kerngeschäftes
3. Kosteneinsparungen durch Synergieeffekte
4. Wachsender Kapitalbedarf
5. Risikoausgleich durch Diversifikation
Folie 9
Zusammenschlüsse von Unternehmen (Folgen)
- Negative Folge der Unternehmenszusammenschlüsse: Gefahr des Missbrauches der wirtschaftlichen Macht (z.B. durch Hochhalten der Preise)
- Reaktion der Politik: Verbot von sog. Kartellen (sog. Verbotsprinzip), d.h. Absprachen in den meisten Industrieländern inkl. der Schweiz / Bewilligungspflicht für Unternehmenszusammenschlüsse
Folie 10
Kartellgesetz in der Schweiz
- Verbot von Absprachen bezüglich Preisen, Absatzmärkte, Produktionsmengen zwecks Wettbewerbsbeschränkungen
- Verbotsprinzip mit Ausnahmen = Können Unternehmen beweisen, dass Absprachen unschädlich für den Wettbewerb sind, sind sie zulässig (Aber: Beweis sehr schwierig)
- Dazu: Meldepflicht bei Grossfusionen an die Wettbewerbskommission (= „Weko“)
„Weko“ kann Grossfusion verbieten oder mit Auflagen versehen
Aktuelles Beispiel aus dem schweizerischen DH: Übernahme von Denner durch Migros wird von der Weko im Lichte des Kartellgesetzes geprüft bzw. die Weko könnte diesen Zusammenschluss im Extremfall verbieten....

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