HR26 (Überblick Rechtsformen/Einzelunternehmung)
Folie 1
Die Unternehmungsformen
Folie 2
Ausgangslage
Frage: Welche Unternehmensform ist für mein Geschäft die Beste?
Entscheidungskriterien sind u.a.:
- Haftung/ Risiko: Wie viel Risiko bin ich bereit zu tragen, falls etwas schiefgeht?
- Kapitalbedarf: Wie viel Geld habe ich zur Gründung zur Verfügung?
- Steuerliche Belastung?
- Unternehmensgrösse?
- Trennung Geschäft/Privat? usw.
Folie 3
Die Unternehmungsformen des OR
Unternehmungsformen
1. EINZELUNTERNEHMUNG
2. Gesellschaften
2.1. GENOSSENSCHAFTEN
2.2. Handelsgesellschaften:
2.2.1. Personengesellschaften: KOLLEKTIVGESELLSCHAFT/KOMMANDITGESELLSCHAFT
2.2.2. Kapitalgesellschaften: AKTIENGESELLSCHAFT/GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
Folie 4
Die Einzelunternehmung
- Kaufmann = Einzelperson, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt
- Eigentümer ist eine Einzelperson
- Einzelner trägt das gesamte Risiko, d.h. Gewinn oder Verlust
- Haftung: Unbeschränkt, d.h. auch mit dem Privatvermögen
- Problem: Beschränkte Bonität, sprich Grenzen bei der Kapitalbeschaffung
- Besteuerung: Privat- und Geschäftsvermögen zusammen
- HR- Eintrag bei Jahresumsatz über 100‘000.-
- Namensgebung sprich Firma: Name des Inhabers
- Bsp.: „Metzgerei Gubler“
Folie 5
Gesellschaft (allgemein)
- Mindestens zwei Personen sind Eigentümer einer Unternehmung
- Aufteilung des Risikos, d.h. Aufteilung von Verlust oder Gewinn als Vorteil
- Einfachere Kapitalbeschaffung als Vorteil
- Haftung: Je nach Unternehmensform
- Verhältnis unter den Gesellschaftern: Je nach Unternehmungsform geregelt in einem Gesellschaftsvertrag oder Statuten
Folie 6
Genossenschaften
- Genossenschaft = Gesellschaft von Personen, die sich mit dem Motiv der gemeinsamen Selbsthilfe zusammenschliessen.
- Erzielung von Gewinn nachrangig (Hauptunterschied zu den Handelsgesellschaften)
- Rechtsgrundlage: Statuten
- Bsp.: „Coop“:Ursprünglicher Zweck: Günstiger Einkauf von Lebensmittel zugunsten der angeschlossenen Mitglieder
Folie 7
Personengesellschaften
- Die Gesellschafter stehen im Vordergrund, weniger das Kapital
- In aller Regel Kleinbetriebe, bei denen alle Gesellschafter mitarbeiten
- Rechtsgrundlage: Gesellschaftsvertrag
- Haftung: Gesellschafts- und Privatvermögen
- Formen des ORs: KG und KmG
Folie 8
Kapitalgesellschaften
- Kapital und Kapitalbeschaffung stehen im Vordergrund, weniger die Gesellschafter
- Gesellschafter bleiben in der Regel anonym und wechseln ständig (v.a. bei der AG)
- Rechtsgrundlage: Statuten
- Haftung: Nur Gesellschaftsvermögen
- Rechtsformen des ORs: AG, GmbH
Folie 9
Zahlenmässige Bedeutung der Rechtsformen
1. AG: ca. 175‘000
2. Einzelunternehmung: ca. 150‘000
3. GmbH: ca. 65‘000
4. Kollektivgesellschaft: ca. 15‘000
5. Genossenschaft: ca. 15‘000
6. Kommanditgesellschaft: ca. 3000
7. KommanditAG (bedeutungslos)
Die Unternehmungsformen
Folie 2
Ausgangslage
Frage: Welche Unternehmensform ist für mein Geschäft die Beste?
Entscheidungskriterien sind u.a.:
- Haftung/ Risiko: Wie viel Risiko bin ich bereit zu tragen, falls etwas schiefgeht?
- Kapitalbedarf: Wie viel Geld habe ich zur Gründung zur Verfügung?
- Steuerliche Belastung?
- Unternehmensgrösse?
- Trennung Geschäft/Privat? usw.
Folie 3
Die Unternehmungsformen des OR
Unternehmungsformen
1. EINZELUNTERNEHMUNG
2. Gesellschaften
2.1. GENOSSENSCHAFTEN
2.2. Handelsgesellschaften:
2.2.1. Personengesellschaften: KOLLEKTIVGESELLSCHAFT/KOMMANDITGESELLSCHAFT
2.2.2. Kapitalgesellschaften: AKTIENGESELLSCHAFT/GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
Folie 4
Die Einzelunternehmung
- Kaufmann = Einzelperson, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt
- Eigentümer ist eine Einzelperson
- Einzelner trägt das gesamte Risiko, d.h. Gewinn oder Verlust
- Haftung: Unbeschränkt, d.h. auch mit dem Privatvermögen
- Problem: Beschränkte Bonität, sprich Grenzen bei der Kapitalbeschaffung
- Besteuerung: Privat- und Geschäftsvermögen zusammen
- HR- Eintrag bei Jahresumsatz über 100‘000.-
- Namensgebung sprich Firma: Name des Inhabers
- Bsp.: „Metzgerei Gubler“
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Gesellschaft (allgemein)
- Mindestens zwei Personen sind Eigentümer einer Unternehmung
- Aufteilung des Risikos, d.h. Aufteilung von Verlust oder Gewinn als Vorteil
- Einfachere Kapitalbeschaffung als Vorteil
- Haftung: Je nach Unternehmensform
- Verhältnis unter den Gesellschaftern: Je nach Unternehmungsform geregelt in einem Gesellschaftsvertrag oder Statuten
Folie 6
Genossenschaften
- Genossenschaft = Gesellschaft von Personen, die sich mit dem Motiv der gemeinsamen Selbsthilfe zusammenschliessen.
- Erzielung von Gewinn nachrangig (Hauptunterschied zu den Handelsgesellschaften)
- Rechtsgrundlage: Statuten
- Bsp.: „Coop“:Ursprünglicher Zweck: Günstiger Einkauf von Lebensmittel zugunsten der angeschlossenen Mitglieder
Folie 7
Personengesellschaften
- Die Gesellschafter stehen im Vordergrund, weniger das Kapital
- In aller Regel Kleinbetriebe, bei denen alle Gesellschafter mitarbeiten
- Rechtsgrundlage: Gesellschaftsvertrag
- Haftung: Gesellschafts- und Privatvermögen
- Formen des ORs: KG und KmG
Folie 8
Kapitalgesellschaften
- Kapital und Kapitalbeschaffung stehen im Vordergrund, weniger die Gesellschafter
- Gesellschafter bleiben in der Regel anonym und wechseln ständig (v.a. bei der AG)
- Rechtsgrundlage: Statuten
- Haftung: Nur Gesellschaftsvermögen
- Rechtsformen des ORs: AG, GmbH
Folie 9
Zahlenmässige Bedeutung der Rechtsformen
1. AG: ca. 175‘000
2. Einzelunternehmung: ca. 150‘000
3. GmbH: ca. 65‘000
4. Kollektivgesellschaft: ca. 15‘000
5. Genossenschaft: ca. 15‘000
6. Kommanditgesellschaft: ca. 3000
7. KommanditAG (bedeutungslos)
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