Thursday, March 23, 2006

HR 16 (Fahniskauf 2)

Folie 1
Vertragsverletzungen

Folie 2
Vertragsverletzungen (Übersicht)

Vertragsverletzungen durch:
1. Käufer:
- Annahmeverzug
- Zahlungsverzug
2. Verkäufer:
- Lieferverzug
- Mangelhafte Lieferung

Folie 3
Annahmeverzug (OR 91/211)
- Tatbestand: Verkäufer liefert die Ware wie vereinbart, Käufer verweigert die Annahme.
- Möglichkeiten für den Verkäufer:
1. Einlagerung der Ware auf Risiko und Kosten des Käufers
2. Notverkauf bie o.k. des Richters
3. Schadensersatzansprüche gegen den Käufer

Folie 4
Lieferverzug beim Mahnkauf (OR 107)

- Mahnkauf = Wird der Termin durch den Verkäufer, muss dieser mittels Mahnung in
Verzug gesetzt werden.
- Ablauf: Mahnung, Ansetzten einer Nachfrist
- Mahnung nützt nichts: Möglichkeiten:
1. Beharren auf Lieferung
2. Verzicht auf Lieferung & Verlangen von Schadensersatz aufs positive Interesse
3. Rücktritt vom Vertrag & Einfordern des negativen Interessens

Folie 5
Lieferverzug beim Fixkauf (OR 108/190)

- Fixkauf = Die Erfüllung der Kaufvertrages ist auf einen ganz bestimmten Termin
vereinbart, d.h. eine verspätete Lieferung ist sinnlos.
- Schulbuchbeispiel: Hochzeitstorte
- Keine Mahnung notwendig, Verkäufer ist sofort im Verzug
- Gleiche Wahlrechte wie beim Mahnkauf, meist aber nur Schadensersatz sinnvoll.

Folie 6
Mangelhafte Lieferung (OR 197 ff.)

- Verkäufer haftet bei Sachmängel der Kaufsache (sog. Sachgewährleistung)
- Verkäufer haftet auch bei Rechtsmängeln der Kaufsache (Rechtsgewährleistung)
- Fristen: OR 210 (andersweitige Vereinbarungen möglich und üblich)
- Pflichten des Käufers bei Erhalt:
1. Prüfungspflicht
2. Anzeigepflicht
3. Aufbewahrungspflicht

Folie 7
Mangelhafte Lieferung (Möglichkeiten)

1. WANDELUNG = „Ich trete vom Kaufvertrag zurück.“
2. MINDERUNG = „Ich nehme die Ware will aber eine Preisreduktion.“
3. FEHLERFREIE ERSATZLIEFERUNG= „Ich will, dass die Ware zurückgenommen und korrekt ausgetauscht wird.“
4. Ausbesserung: „Ich bin damit einverstanden, dass die Ware auf Kosten des Lieferanten repariert wird.“

Folie 8
Zahlungsverzug (OR 102 ff.)

- Tatbestand: Verkäufer leistet und Käufer zahlt nicht.
- Vorgehen: In- Verzug- setzen des Käufers mittels Mahnung.
- Nach erfolgter Mahnung: Verzugszins von 5% bis zur Bezahlung
- Z. T. Vertragsrücktritt möglich (Ausnahme)

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