Thursday, March 23, 2006

HR 17 (Fahrniskauf 3/ Grundstückkauf)

Folie 1
Fahrniskauf / Grundstückskauf

Folie 2
Unverlangte Waren / Kauf auf Probe bzw. Besichtigung

Unverlangte Waren
- Unverlangte Waren muss (grundsätzlich) nicht retourniert werden.

Kauf auf Probe/ Besichtigung
- Bedingter Kauf: Der Kaufinteressent lässt die Ware kommen, macht Kauf aber von
vorgängiger Prüfung abhängig.

Folie 3
Probekauf/ Kauf nach Muster

Probekauf
- Kaufinteressent lässt sich eine kleine Menge zukommen, prüft sie und entscheidet,
ob er in grösseren Mengen einkauft (v.a. bei Rohstoffen).

Kauf nach Muster
- Käufer bestellt nach Referenzmuster, Verkäufer muss musterkonform liefern.

Folie 4
Sukzessivlieferungskauf/ Steigerungskauf

Sukzessivlieferungsvertrag
- Kaufvertrag über grosse Menge, die dann nach und nach geliefert wird.
- Bsp.: Kauf von 1500 kg Seelachs, lieferbar innert drei Monaten zu Tranchen à je 100 kg/ Fr. 16.50 je kg

Steigerungskauf
- Verkauf an den Meistbietenden
- V.a. bei Auktionen und Zwangsversteigerungen von Bedeutung
- Erwerb meist ohne Garantie

Folie 5
Haustürkäufe/ Vorauszahlungskäufe

Haustürkauf
- Käufe an der Haustür u.ä. Situationen mit einem Wert über Fr. 100.-.
- Widerrufsrecht (7 Tage/ Mit diversen Ausnahmen, z.B. wenn vom Käufer selbst angeregt)

Vorauszahlungskauf
- Käufer spart sich Kaufsumme zusammen und kauft erst dann.
- Heute bedeutungslos

Folie 6
Abzahlungskauf/ Konsumkreditvertrag

Abzahlungskauf
- Anzahlung, der Rest wird in Raten abbezahlt
- Regelungen im KKG (siehe BK - Buch)

Konsumkreditvertrag
- Regelungen im KKG
- Siehe BK - Buch

Folie 7
Pauschalreisevertrag

- Pauschalreise = Reise mit diversen Dienstleistungen im Gesamtpaket von Minimum 24 h bzw.
inkl. einer Übernachtung
- Gewerbemässige Anbieter unterliegen dem sog. Pauschalreisegesetz

Konsumentenschutz im Vordergrund:
- Verbindlichkeit der Prospektangaben
- Z.T. Rücktrittsrechte
- Garantiefonds
- usw.

Folie 8
Grundstückskauf 1

Grundstückskauf möglich an:
- Unbebautem Land
- Liegenschaften
- Stockwerkeigentum
- Gewissen eigenständigen Rechten (z.B. Baurecht)

Formvorschriften:
- Öffentliche Beurkundung
- Eintrag ins Grundbuch (Eigentumsübergang)

Folie 9
Grundstückskauf 2

Ins Grundbuch sind ausserdem einzutragen:
- Servitute (z.B. Wegrecht)
- Grundlasten (Pflichten des Eigentümers)
- Pfandrechte (z.B. Hypotehk)
- Vormerkungen (z.B. Vorkaufsrecht)

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