Wednesday, July 19, 2006

HR22(EAV3/Konkurrenzverbot & Vollmachten)

Folie 1
Konkurrenzverbot und Vollmachten beim EAV

Anmerkung: Die Abkürzung "HR" bei den Vollmachten steht für "Handelsregister"

Folie 2
Konkurrenzverbot (allgemein)

- Sinn und Zweck: Arbeitnehmer, die weitgehenden Einblick ins Geschäft hatten sollen davon abgehalten werden, nach ihrem Abgang dem alten Arbeitgeber Konkurrenz zu machen.
- Häufig bei leitenden Angestellten, Vertrauenspersonen und Geheimnisträgern.
- Wird meist verknüpft mit einer Gegenleistung, z.B. Abgangsentschädigung

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Konkurrenzverbot (Anforderungen / Wirkungen)

- Voraussetzungen für die Gültigkeit:
1. Schriftlichkeit
2. Handlungsfähiger Mitarbeiter
3. Angemessene Begrenzung
4. Arbeitnehmer muss auch „Schädigungspotential“ haben, d.h. unzulässig bei „einfachen“ Mitarbeitern
- Wirkungen:
Ehemaliger Arbeitnehmer ist für die Zeit des Konkurrenzverbotes „kaltgestellt“.
Bei Verletzung: Anspruch das Bezahlen einer Konventionalstrafe & Schadenersatz

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Vollmachten (allgemein)

- Sinn und Zweck: Arbeitgeber kann nicht alles selbst erledigen, d.h. er braucht Stellvertreter.
- Stellvertreter werden mit sog. Vollmachten ausgestattet.
- Stellvertreter kann dann für Arbeitgeber Geschäfte eingehen und diesen rechtgültig direkt verpflichten.
- Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

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Vollmacht (Arten: Überblick)

Vollmachten
1. Generalvollmachten
- Handelsreisender
- Handlungsbevollmächtigter
- Prokurist
- Geschäftsführer
2. Spezialvollmachten

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Vollmacht (Arten: Spezial- vs. Generalvollmacht )
- Spezialvollmacht = Gewöhnliche Stellvertretung für ganz bestimmte Tätigkeiten/ Formlos gültig/ Bsp.: Recht Kassaquittungen zu unterschreiben.
- Generalvollmacht = Kaufmännische Stellvertretung /Umfassende Vollmacht, allerdings mit Abstufungen/ schriftlich zu erteilen (z.T. mit HR- Eintrag)

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Vollmachten (Arten der Generalvollmacht 1)

- Handelsreisender: Darf nur Geschäfte vermitteln, Weitergehendes muss speziell vereinbart sein.
- Handlungsbevollmächtigter: Darf nur alltäglich Geschäfte tätigen. (OR: „Was der Zweck des Geschäftes gewöhnlich mit sich bringt“) /Kein HR- Eintrag notwendig

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Vollmacht (Arten der Generalvollmacht 2)

- Prokurist: Darf alltägliche und seltene Geschäfte tätigen (OR: „Was der Zweck des Geschäftes mit sich bringen kann.“) / HR- Eintrag nötig
- Geschäftsführer: Darf alle Geschäfte (alltäglich/ selten/ aussergewöhnlich) tätigen (Ausnahme: Verkauf des Geschäftes)/ HR- Eintrag nötig

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Vollmacht (Beschränkungen)

Möglichkeiten:
- Kollektivunterschrift = Es müssen immer Minimum zwei unterschreiben.
- Filialunterschrift = Vollmacht wird auf eine bestimmte Filiale beschränkt.
Geschäftsinterne Beschränkungen, z.B. Vollmacht nur für Geschäfte bis Fr. 20‘000.-
- Kollektiv- und Filialunterschrift: HR- Eintrag notwendig

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