Thursday, May 18, 2006

HR20(Verträge auf Arbeitsleistung/Einführung & EAV1)

Folie 1
Die Verträge auf Arbeitsleistung

Folie 2
Überblick

Die drei wichtigsten Verträge auf Arbeitsleistung sind:
1. Arbeitsvertrag
2. Werkvertrag
3. Auftrag

Folie 3
Arbeitsvertrag (allgemein)

- Gesetzliche Regelung: OR 319 ff.
- Arbeitsrechtliche Regelungen vielfach zwingend
- Wichtigste Arten des Arbeitsvertrages:
1. Einzelarbeitsvertrag (EAV)
2. Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
3. Normalarbeitsvertrag (NAV)
4. Lehrvertrag

Folie 4
EAV I (Regelungen)

- Relevante Regelungen ergeben sich aus:
1. den gesetzlichen Bestimmungen v.a.
- Arbeitsgesetz
- Berufsbildungsgesetz
- Obligationenrecht
2. den vertraglichen Vereinbarungen (EAVs/GAVs)
3. firmeninternen Reglementen

Folie 5
EAV II (Begriff)

- EAV = Ein Arbeitnehmer stellt einem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung und erhält dafür einen Lohn.
- Vollzeit - EAV: 40 Wochenstunden und darüber
- Teilzeit - EAV: wesentlich unter 40 Wochenstunden
- Für Voll- und Teilzeit - EAVs gelten die gleichen Vorschriften (z.B. im Kündigungsschutz)

Folie 6
EAV III (Abschluss)

- Abschluss des EAV auf bestimmte oder unbestimmte Zeit in Teil- oder Vollzeit
- Probezeit: 1 - 3 Monate (Ausnahmen!)
- Formerfordernis: Keines, Schriftlichkeit aber zu empfehlen
- Viele zwingende Vorschriften aus OR & Co. (absolut/ relativ)

Folie 7
EAV IV (Pflichten der des Arbeitnehmers)

- Pflicht zur persönlichen Arbeitsleitung
- Sorgfaltspflicht gegenüber Arbeitgeber
- Verbot von Schwarzarbeit, nicht aber von Nebenbeschäftigungen mit dem o.k. des Arbeitgebers
- Treuepflicht (v.a. Geheimhaltung)
- Rechenschaftspflicht
- Leistung von Überstunden (sofern zumutbar & Vergütung)
- Befolgung von Anordnungen & Weisungen

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