Thursday, March 23, 2006

BK 14 (Gesetze und Verordnungen 3)

Folie 1
Gesetze und Verordnungen

- Ladenschlussverordnungen
- Markenschutzgesetz (MschG)
- KIG

Folie 2
Ladenschlussverdordnungen I

- Legen fest, wann Geschäfte geöffnet haben dürfen bzw. geschlossen sein müssen.
- Kompetenz fast aussschliesslich bei Kantonen & Gemeinden
- Nur ausnahmsweise landesweite Regelungen (Bsp. Läden an grossen Bahnhöfen und Flughäfen)

Folie 3
Ladenschlussverordnungen II

- Ladenöffnungszeiten können von den Gemeinden sehr frei festgelegt werden.
- Wichtig: Einhaltung der wöchentlichen Arbeitszeiten aus dem Arbeitsgesetz
- Höchstarbeitszeiten gemäss ArG 9
1. Grossbetriebe 45 h
2. Übrige Betriebe 50 h

Folie 4
Markenschutzgesetz I

- Zweck: Schutz der Inhaber bekannter Marken vor unberechtigter Nachahmung & Verwendung.
- Bsp: „Kaffee Zaun“ als Nachahmung von „Kaffee Hag“ (Nachahmung durch die „Migros“)
- Unter den Begriff „Marke“ fallen
1. Signete
2. Logos
3. Name
4. Verpackung

Folie 5
Markenschutzgesetz II

- Eintrag ins Markenregister schützt Marke (Minimum 20 Jahre, Verlängerung möglich)
- Straftatbestände:
1. Verwendung einer fremden Marke
2. Nachahmung einer Marke
3. Verkauf von solchen Produkten
- Sanktionen:
1. Busse (30.- bis 2000.-)
2. Gefängnis bis zu einem Jahr

Folie 6
KIG I

1. Zielsetzung:
Generell: Der Konsument soll sich objektiv und vollständig über ein Produkt informieren können.
2. Mittel dazu:
- Vorschriften über die Deklaration von Waren
- Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen

Folie 7
KIG II

- Deklaration der Produkte:
1. Infos über die Zuammensetzung eines Produktes
2. Eindeutiger Vergleich mit Konkurrenzprodukten soll möglich sein
- Finanzhilfen an Konsumentenoraganisationen:
1. Unterstützung deren Arbeit mittels Finanzhilfen
2. Bsp. „SKS“(Stiftung für Konsumentenschutz)

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