HR 37 (Konkurs 1)
Folie 1
Der Weg in den Konkurs
- Konkurs allgemein
- Ordentliche Betreibung auf Konkurs
- Wechselbetreibung
- Konkurseröffnung ohne vorherige Betreibung
Folie 2
Konkurs (allgemein)
- Konkurs = Generalexekution
- Konkurs = Wirtschaftliche Vernichtung des Gläubigers
- D.h. das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners wird zur Bezahlung der Gläubiger liquidiert.
- Berücksichtigt werden alle Gläubiger, egal ob sie Betreibung eingeleitet haben oder nicht
- Mit Konkurseröffnung werden alle Schulden fällig
- Konkurs für alle Schuldner, die im Handelsregister eingetragen sind, z.T. auch Private
Folie 3
Wege in den Konkurs (Übersicht)
Zur Konkurseröffnung führen
- Wechselbetreibung
- Ordentliche Konkursbetreibung
- Konkurseröffnung ohne vorherige Betreibung
Folie 4
Ordentliche Betreibung auf Konkurs
Vorgehen bis zur Konkurseröffnung:
1. Betreibungsbegehren
2. Durchlaufen des Einleitungsverfahrens
3. Fortsetzungebegehren (Gläubiger muss Kostenvorschuss leisten)
4. Konkursandrohung (letzte Chance für den Schuldner innert 20 Tagen doch noch zu zahlen)
5. Bei Nichtbezahlung: Konkursbegehren
6. Verhandlung beim Konkursrichter (Prüfung der Unterlagen durch denselben)
7. Konkurseröffnung via gerichtliches Urteil
Folie 5
Wechselbetreibung
- Bei Forderung, die auf einem Wechsel oder Check beruhen
- Muss vom Gläubiger ausdrücklich unter Beilage des Wechsels oder Checks verlangt werden.
- Vorgehen bis zur Konkurseröffnung:
1. Betreibungsbegehren
2. Durchlaufen des Einleitungsverfahrens (Beachte: Verkürzte Frist/ Begründungspflicht beim Rechtsvorschlag)
3. Bei Nichtbezahlung: Konkursbegehren
4. Konkurseröffnung durch Konkursgericht innert 10 Tagen
Folie 6
Konkurseröffnung ohne vorherige Betreibung (Gründe)
Gründe:
- Antrag des Gläubigers bei geflüchtetem Schuldner (Egal ob mit oder ohne HR- Eintrag oder!)
- Auf Verlangen des Schuldners selbst
- Bei Überschuldung einer AG, GmbH oder Genossenschaft
- Bei überschuldeten, und darum von allen möglichen Erben ausgeschlagenen Erbschaften
Folie 7
Konkurseröffnung auf Verlangen des Schuldners selbst
- Kann von allen Schuldner verlangt werden (egal, ob mit oder ohne HR- Eintrag)
- V.a. auch für Privatpersonen (sog. Privatkonkurs), die so tief in den Schulden stecken, dass sie fortlaufend betrieben werden (nicht allzu selten)
- Schuldner muss sich beim Konkursrichter für insolvent (= zahlungsunfähig) erklären
- Privatkonkurs wird vom Richter nur ausgesprochen, wenn keine Chance auf private Schuldensanierung besteht
Folie 8
Konkurseröffnung bei Überschuldung einer AG, GmbH, Genossenschaft
- AG/GmbH/Genossenschaft: Bei Überschuldung muss der Verwaltungsrat den Richter benachrichtigen
- Überschuldung = Forderungen der Gläubiger (= Fremdkapital) ist durch die Aktiven nicht mehr gedeckt
- Abgabe einer Insolvenzerklärung/ Deponieren der Bilanz/ Konkurseröffnung als weitere Schritte
Anmerkung: Immer wenn man in den Nachrichten liest, die Bude XYZ "habe heute die Bilanz deponiert" geht es genau darum. Wenn davon die Rede ist, ist es meistens nur eine Frage der Zeit bis besagtes Unternehmen endgültig dem Konkurs zum Opfer fällt. Prominentestes Beispiel aus der Schweizer Wirtschaft aus den letzten 10 Jahren: "Swissair"
Der Weg in den Konkurs
- Konkurs allgemein
- Ordentliche Betreibung auf Konkurs
- Wechselbetreibung
- Konkurseröffnung ohne vorherige Betreibung
Folie 2
Konkurs (allgemein)
- Konkurs = Generalexekution
- Konkurs = Wirtschaftliche Vernichtung des Gläubigers
- D.h. das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners wird zur Bezahlung der Gläubiger liquidiert.
- Berücksichtigt werden alle Gläubiger, egal ob sie Betreibung eingeleitet haben oder nicht
- Mit Konkurseröffnung werden alle Schulden fällig
- Konkurs für alle Schuldner, die im Handelsregister eingetragen sind, z.T. auch Private
Folie 3
Wege in den Konkurs (Übersicht)
Zur Konkurseröffnung führen
- Wechselbetreibung
- Ordentliche Konkursbetreibung
- Konkurseröffnung ohne vorherige Betreibung
Folie 4
Ordentliche Betreibung auf Konkurs
Vorgehen bis zur Konkurseröffnung:
1. Betreibungsbegehren
2. Durchlaufen des Einleitungsverfahrens
3. Fortsetzungebegehren (Gläubiger muss Kostenvorschuss leisten)
4. Konkursandrohung (letzte Chance für den Schuldner innert 20 Tagen doch noch zu zahlen)
5. Bei Nichtbezahlung: Konkursbegehren
6. Verhandlung beim Konkursrichter (Prüfung der Unterlagen durch denselben)
7. Konkurseröffnung via gerichtliches Urteil
Folie 5
Wechselbetreibung
- Bei Forderung, die auf einem Wechsel oder Check beruhen
- Muss vom Gläubiger ausdrücklich unter Beilage des Wechsels oder Checks verlangt werden.
- Vorgehen bis zur Konkurseröffnung:
1. Betreibungsbegehren
2. Durchlaufen des Einleitungsverfahrens (Beachte: Verkürzte Frist/ Begründungspflicht beim Rechtsvorschlag)
3. Bei Nichtbezahlung: Konkursbegehren
4. Konkurseröffnung durch Konkursgericht innert 10 Tagen
Folie 6
Konkurseröffnung ohne vorherige Betreibung (Gründe)
Gründe:
- Antrag des Gläubigers bei geflüchtetem Schuldner (Egal ob mit oder ohne HR- Eintrag oder!)
- Auf Verlangen des Schuldners selbst
- Bei Überschuldung einer AG, GmbH oder Genossenschaft
- Bei überschuldeten, und darum von allen möglichen Erben ausgeschlagenen Erbschaften
Folie 7
Konkurseröffnung auf Verlangen des Schuldners selbst
- Kann von allen Schuldner verlangt werden (egal, ob mit oder ohne HR- Eintrag)
- V.a. auch für Privatpersonen (sog. Privatkonkurs), die so tief in den Schulden stecken, dass sie fortlaufend betrieben werden (nicht allzu selten)
- Schuldner muss sich beim Konkursrichter für insolvent (= zahlungsunfähig) erklären
- Privatkonkurs wird vom Richter nur ausgesprochen, wenn keine Chance auf private Schuldensanierung besteht
Folie 8
Konkurseröffnung bei Überschuldung einer AG, GmbH, Genossenschaft
- AG/GmbH/Genossenschaft: Bei Überschuldung muss der Verwaltungsrat den Richter benachrichtigen
- Überschuldung = Forderungen der Gläubiger (= Fremdkapital) ist durch die Aktiven nicht mehr gedeckt
- Abgabe einer Insolvenzerklärung/ Deponieren der Bilanz/ Konkurseröffnung als weitere Schritte
Anmerkung: Immer wenn man in den Nachrichten liest, die Bude XYZ "habe heute die Bilanz deponiert" geht es genau darum. Wenn davon die Rede ist, ist es meistens nur eine Frage der Zeit bis besagtes Unternehmen endgültig dem Konkurs zum Opfer fällt. Prominentestes Beispiel aus der Schweizer Wirtschaft aus den letzten 10 Jahren: "Swissair"

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