Thursday, September 22, 2005

Lösungen Arbeitsblatt BK vom 23.9.

1. Fehlende Begriffe (in der Reihenfolge, wie sie eingesetzt werden müssen):
- Rabatt
- Rechnungsbetrag
- Bezugskosten
- Einstandspreis
- Einstandspreis
- Selbstkosten
- Selbstkosten
- Reingewinn

2.
Schritt 1: Bezugskalkulation
Schritt 2: Verkaufskalkulation

3.
Typische Bezugskosten: Transportkosten, Postgebühren, Zoll usw.
Typische Gemeinkosten: Personalkosten, Raumkosten, Bürokosten usw.

4.
Ja, dann wenn der Liefernat dem Detaillisten weder Rabatt noch Skonto gewährt. (Anmerkung: Der Nettoankaufspreis kann sogar ÜBER dem Bruttoankaufspreis liegen. Das wäre etwa dann der Fall, wenn ein Detaillist in sehr kleinen Mengen einkauft und der Liefernat einen Kleinmengenzuschlag verlangt.)

5.
Bruttogewinnzuschlag: Gemeinkostenzuschlag: Reingewinnzuschlag:

Bruttogewinn ∙ 100 Gemeinkosten ∙ 100 Reingewinn ∙ 100
----------------- ------------------ ----------------
Einstandspreis Einstandspreis Selbstkosten

6. (in der Reihenfolge von oben nach unten)
B/A/E/C/D

7.
Regel Nr. 1: Grosse Angebot + Kleine Nachfrage = Sinkende Preise
Regel Nr. 2: Grosse Nachfrage + Kleines Angebot = Steigende Preise
Regel Nr. 3. Angebot = Nachfrage → Stabiler Marktpreis

8.
Gerader Preis: z. B. Fr. 200.-
Ungerader Preis: z. B. Fr. 17.55
Psychologischer Preis: z. B. Fr. 49.90
Sonderangebot z. B. "Jetzt Aktion 4 für 3"

9.
Preisbekantgabeverordnung (PbV). Kernaussagen:
- Ein Detaillist ist dazu verpflichtet, dem Kunden die endgültigen Preise der Waren in den Auslagen und dem Schaufenster bekannt zu geben
- Die Preise müssen eindeutig und damit vergleichbar sein.

10.
Mehrwert im Detailhandel = Bruttogewinn. Der Bruttogewinn beträgt hier Fr. 170.- (Bruttogewinn = Verkaufspreis - Einstandspreis, also Fr. 270.- - Fr. 100.-). Der Elektronikfachhändler muss demnach 7,6 % von Fr. 170.- abgeben.

11.
Benzin: 7,6%
Konzertbesuch: Steuerfrei
Käse: 2,4%
Hotelübernachtung: 3,6%
Taxifahrt: 7,6%
Zahnarztbesuch: Steuerfrei

SWK 3 (Gesetzgebung 2)

Folie 1
Das Gesetzgebungsverfahren
BV 163 - 165

Folie 2
Phase 1: Anregung zu einem Gesetz durch:
- Standesinitiative
- Bundesrat /Bundesverwaltung (Normalfall)
- Interessengruppen
- Parlament
- Volk (Volksinitiative), Bsp.: Verwahrungsinitiative (Revision StGB)

Folie 3:
Phase 2: Ausarbeitung des Gesetzes
1. Einsetzten einer Expertenkommision
2. Gesetzesentwurf
3. Vernehmlassung
4. Überarbeitung ( bereinigter Gesetzesentwurf)
5. Überweisung an die Räte

Folie 4:
Bsp. Bereinigter Gesetzesentwurf StGB für "Verwahrungsinitiative"
Antrag auf Einfügen des folgenden Artikels ins
Strafgesetzbuch:
Art. 42a (neu)
Für den Fall, dass ein extrem gefährlicher Täter nicht therapiert werden kann, kann der Richter eine lebenslängliche Verwahrung anordnen
Im Falle einer lebenslangen Verwahrung, ist eine Neubeurteilung des betroffenen Täters ausgeschlossen.

Folie 5
Phase 3: Parlamentarische Phase (Teil 1)
1. Überweisung an National- oder Ständeratskommision
2. Kommissionen stellen Antraäge auf: Nichteintreten (Papierkorb)/Zurückweisen (Nachbessern)/Eintreten (Beraten und abstimmen)
3. Bei Eintreten: Beratung im Parlament und Abstimmung darüber

Folie 6
Phase 3: Parlamentarische Phase (Teil 2)
Falls National-und Ständrat nicht gleich über Gesetz abstimmen:
- Differenzbereinigungsverfahren
- Evtl. sogar Einigungskonferenz

Folie 7
Phase 4: Referendumsfrist (Teil 1)
1. Gesetz wurde in beiden Räten angenommen
2. Referendumsfrist
- Obligatorisches Referendum (Die Sache MUSS vors Volk)
oder
- Fakultatives Referendum (Die Sache kommt dann vors Volk, wenn genug Unterschriften für ein Referendum eingeholt werden könne)

Folie 8
Phase 4: Referendumsfrist (Teil 2)
Mögliche Szenarien:
- Kein Referendum (weder obligatorsch noch fakultativ) : Gesetz tritt in Kraft
- Referendum, Volk sagt ja zum Gesetz: Gesetz tritt in Kraft
- Referendum, Volk sagt nein zum Gesetz: Gesetz tritt nicht in Kraft

BK 4 (Warenauszeichnung/EAN-Code)

Folie 1:
Die Warenauszeichnung

Folie 2:
Gesetzliche Vorschriften
- Gesetzliche Vorschriften in der Preisbekanntgabeverordnung (PbV)
- WICHTIG:
„Der Detailhandel ist verpflichtet, alle im Verkaufsraum und Schaufenstern angebotenen Waren und Dienstleistungen mit endgültigen Preisen deutlich sichtbar auszuzeichnen.“
„Die Preise müssen eindeutig und vergleichbar sein.“

Folie 3:
Preisetikette
- Enthält meist nicht nur Detailpreis sondern auch noch diverse offene oder verschlüsselte Informationen wie z. B. :
- Artikelnummer
- EAN Code
- Herkunftsland
- usw.

Folie 4:
EAN- Code (allgemein)
- EAN = European Article Numbering
- In über 30 Ländern gültig
- Jeder Artikel erhält einen unverwechselbaren EAN - Stichcode.
- EAN- Code kann wie Scanning entschlüsselt werden.

Folie 5:
Aufbau des EAN - Codes
- Aufgebaut aus:
1. Ländercode (2 Ziffern)
2. Betriebsnummer (5 Ziffern)
3. Artikel - Identifikationsnummer (5 Ziffern)
4. Prüfziffer (1 Ziffer)
- Jeder EAN- Code besteht aus 13 Ziffern
- Auch abgekürzte Version mit nur 8 Ziffern verbreitet (z.B. auf Zigarettenpäckli)

BK 3 (Mehrwertsteuer)

Folie 1:
MWST (allgemein)
- Besteuerung des Mehrwerts
- Verbrauchersteuer
- Für Detaillisten ab Fr. 75‘000.- Umsatz
- Mehrwert im DH = Bruttogewinn (d.h. Differenz Verkaufspreis- Einstandspreis)

Folie 2:
MWST (Vorsteuerabzug)
Wer darf?
- Unternehmen auf jeder Handelstufe
- DH: Grossist / Detaillist
Wer darf nicht?
- Konsument: Zahlt volle MWST

Folie 3:
MWST (Vorsteuerabzug: Warum?)
Grossist z.B. bezahlt die MWST
für Produzent:
Muss diese Steuer abziehen können, sonst erfolgt doppelte Besteuerung. Bestuert werden soll ja nur der Mehrwert.

Folie 4:
MWST (Sonstiges)
- DH: MWST wird verdeckt erhoben (Kunde kann nicht nachvollziehen, wieviel MWST er in Fr. und Rp. bezahlt hat.
- Kalkulation im DH zuerst ohne MWST, wird dann verdeckt zugeschlagen.

HR 3 (Prozess/Rechtsanwendung)

Folie 1
Prozesse:
- Zivilprozess
(Bürger vs. Bürger)
- Strafprozess
(Staat vs. Bürger)
- Verwaltungsprozess
(Bürger vs. Staat)

Folie 2
Ablauf Zivilprozess:
1. Sühne- oder Vermittlungsverfahren
2. Hauptverfahren
3. Urteil (recht /unrecht )
4. Rechtsmittelbelehrung
5. Erfüllung des Urteils
Bsp.: Frau Müller meint, sie zahlen zuviel Miete und klagt ihren Vermieter, Herrn Meier, ein.

Folie 3
Ablauf Strafprozess:
1. Polizeiliche Ermittlung
2. Voruntersuchung
3. Hauptverfahren
4. Urteil (schuldig/nicht schuldig)
5. Rechtsmittelbelehrung
6. Strafvollzug
Bsp.: Herr Rubli fälscht Pässe und wird wegen Urkundenfälschung angezeigt.

Folie 4
Ablauf Verwaltungsprozess:
1. Behörde verfügt
2. Bürger legt Rekurs ein
4. Rekursinstanz entscheidet (hat Behörde Recht richtig angewendet oder eben nicht)
5. Rechtsmittelbelehrung
Bsp.: Herr Moser ficht den Entzug seines Führerausweises an.

Folie 5
Rechtsanwendung
1. Sachverhalt
2. Wie ist der Sachverhalt gesetzlich geregelt ? ( Suche nach Tatbestand)
4. Rechtsanwendung : Sind die Voraussetzungen des Tatbestands (=Tatbestandsmerkmale) für den Sachverhalt erfüllt?
5. Rechtsfolge

Folie 6
Rechtsanwendung (Bsp.)
1. Sachverhalt: Herr Büsser zerkratzt mit Absicht Auto von Herr Müller (Schaden: Fr. 300.-)
2. Tatbestand: Art. 41 I OR (unerlaubte Handlung)
3. Rechtsanwendung:
- Schaden?: Ja, Fr. 300.-
- Widerrechtlich?: Ja, Sachbeschädigung
- Verschulden?: Ja, Absicht
- Adäq. Kausalzh.?: Ja
4. Rechtsfolge: Art. 41 I OR kann hier angewandt werden, d.h. die Chancen für Herr Müller, den Schaden bei Herrn Büsser einfordern zu können stehen sehr gut.

Monday, September 05, 2005

SWK 2 (Gesetzgebung 1)

Folie 1:
5. Die Gesetzgebung

Folie 2:
Wer kann in der Schweiz ein Gesetz anregen?
1. Die Behörden:
- Regierung
- Parlamentarier (z.B. via Motion)
- Kantone
- Interessengruppen
2. Das Volk:
- Volksinitiative auf Verfassungsänderung

Folie 3:
Wer bearbeitet und entscheidet?
→Die Legislative, d.h. National- und Ständerat

Folie 4:
Hierarchie der Rechtserlasse
Oberste Stufe: VERFASSUNG

Mittlere Stufe: GESETZE UND BB

Untere Stufe: VERORDNUNGEN

Unterste Stufe: REGLEMENTE

Folie 5:
Hintergrund der Abstufung der Rechtserlasse:
- Verfassung als oberstes Normenwerk
- Gesetze als Ausführung der Verfassung
- Verordnungen als Detailregelung der Gesetze
- Reglemente als genauste Präzisierung der Gesetze

Folie 6:
Wer entscheidet über
- Verfassungsartikel bzw. deren Änderung:
→ Volk
- Gesetze und Bundesbeschlüsse:
→ National- und Ständerat (z.T. auch Volk)
- Verordnungen:
→ Exekutive
- Reglemente:
→ Exekutive

SWK 1 (Exekutive/Judikative)

Folie 1:
Die Bundesbehörden der Schweiz

Folie 2:
Bundesbehörden:
- Legislative: Nationalrat & Ständerat
- Exekutive: Bundesrat
- Judikative: Bundesgericht

Folie 3:
Bundesrat (Allgemeines)
- Höchste vollziehende Behörde
- Sieben Mitglieder
- Wahl durch die vereinigte Bundesversammlung
- Auf vier Jahre fest gewählt
- Während Legislaturperiode (vier Jahre) Abwahl nicht möglich
- Grundsätzlich geregelt in BV 174 – 187

Folie 4:
Bundesrat (Zusammensetzung)
- Möglichst ausgeglichen bezüglich Sprache, Landesteil und Anteil Mann – Frau
- Parteienstärke im Parlament → Mitglieder im Bundesrat (Zauberformel)
- Aktuelle Zauberformel: 2 mal SP, 2 mal FDP, 2 mal SVP, 1 mal CVP

Folie 5:
Bundesrat (aktuelle Köpfe)
- Micheline Calmy- Rey (SP)
- Moritz Leuenberger (SP)
- Pascal Couchepin (FDP)
- Hans Rudolf Merz (FDP)
- Christoph Blocher (SVP)
- Samuel Schmid (SVP)
- Jospeh Deiss (CVP)

Folie 6:
Bundesrat (Aufgaben, Teil 1)
- Bestimmung der Regierungspolitik (BV 180)
- Vollzug der Gesetze (BV 182)
- Verwaltung der Bundesfinanzen (BV 183)
- Äussere/ innere Sicherheit (BV 185)
- Pflege der Beziehungen zu den Kantonen (BV 186)

Folie 7:
Bundesrat (Aufgaben, Teil 2)
- Beaufsichtigung der Bundesverwaltung (BV 187)
- Initiativrecht bei Verfassungsänderungen (BV 181)
- Pflege der Beziehungen zum Ausland (BV 184)

Folie 8:
Bundesrat (Sonstiges)
- Arbeitet nach dem Kollegialitätsprinzip (BV 177 I) → Konkordanz
- Bundespräsident sog. „Primus inter Pares“ (Erster unter Gleichen)
- Departementalprinzip (BV 178 II) → Jeder Bundesrat leitet ein Departement
- Unterstützung des Bundesrates durch sog. Bundeskanzlei

Folie 9:
Departemente & Vorsteher
- EDA → Micheline Calmy- Rey
- EDI → Pascal Couchepin
- EJPD → Christoph Blocher
- VBS → Samuel Schmid
- EFD → Hans Rudolf Merz
- EVD → Jospeh Deiss
- UVEK → Moritz Leuenberger

Folie 10:
Bundesgericht (Allgemeines)
- Höchste rechtsprechende Behörde
- Behandelt Fälle aus dem Bereich Bundesgesetze (z. B. OR/ZGB/BV, usw.)
- Urteilt letztinstanzlich
- Urteilt in aller Regel erst, wenn der ganz Instanzenzug durchschritten wurde
- 39 Bundesrichter in Lausanne, für sechs Jahre von vereinigter Bundesversammlung gewählt
- Geregelt in BV 188 – 191

Folie 11:
Bundesgericht (Aufteilung)
- Bundesgericht Lausanne
- Eidgenössisches Versicherungsgericht
- Militärkassationsgericht
- Eidgenössisches Bundesstrafgericht

Folie 12:
Rechtspflege (Instanzenzug)
Instanzenzug bis zum Bundesgericht:
1. Amts- oder Bezirksgericht
2. Kantons- oder Obergericht
(3. Nur teilweise: Kassationsgericht)
4. Bundesgericht

Folie 13:
Rechtspflege (Gerichtsarten)
Gerichte:
- Strafgerichte
- Zivilgerichte
- Verwaltungsgerichte
→ Dazu: Fachgerichte für alle Arten von Gerichten (z.B. Mietgerichte bei Zivilgerichte)

Folie 14:
Rechtspflege (Wer gegen wen?)
- Strafgericht → Staat gegen Privatperson → Strafprozess
- Zivilgericht → Private gegen Private → Zivilprozess
- Verwaltungsgericht → Privatperson gegen Staat → Verwaltungsprozess

Folie 15:
Rechtspflege (Prozesse Teil 1)
Ablauf Strafprozess:
1. Untersuchung durch Polizei
2. Gerichtsverhandlung
3. Urteil (Schuldig / Nicht schuldig)

Folie 16:
Rechtspflege (Prozesse Teil 2)
Ablauf Zivilprozess :
1. Klageschrift der Klägerpartei
2. Gerichtsverhandlung
3. Urteil (Recht / Unrecht)

Folie 17:
Rechtspflege (Prozesse Teil 3)
Ablauf Verwaltungsprozess
1. Gesuch
2. Abklärung der Rechtslage
3. Stellungnahme
4. Entscheid (Hat Behörde richtig verfügt oder nicht )

HR 2 (Rechtsquelle)

Folie 1:
Die Rechtsquellen

Folie 2:
Welche Rechtsquellen kennen wir?
- Geschriebenes Recht
- Gewohnheitsrecht
- Gerichtspraxis
- Gerichtliche Rechtsfindung

Folie 3:
Geschriebenes Recht:
- Die Hierarchie des geschriebenen Rechts:
Oberste Stufe: VERFASSUNG
Mittlere Stufe: GESETZ
Unterste Stufe: VERORDNUNG
- Verfassung als Fundament
- Gesetz als nähere Ausführung der Verfassung
- Verordnung als Detailregelung zu den einzelnen Gesetzen

Folie 4:
Beispiel:
- Verfassung: BV 122 : „Zivilrecht ist Sache des Bundes“
- Gesetz: Bund erlässt aufgrund von BV 122 z. B. ZGB oder OR
- Verordnung: Detailregelung zum OR z. B. in Form der HRV
WICHTIG: Gesetze brauchen Basis in Verfassung, Verordnungen Basis in Gesetzen

Folie 5:
Gewohnheitsrechts:
- Lang geübte Bräuche, die als allgemein verpflichtend angesehen werden.
- Bsp. : FIS- Regeln, Rügefristen im Kaufrechts usw.

Folie 6:
Gerichtspraxis
- Orientierung bei Rechtsproblemen an gleichartigen Fällen aus der Vergangenheit.
- CH: Bundesgerichtsentscheide (sog. BGEs) mit wegweisendem Charakter
- Bsp.: Eine vorsätzliche Tötung aus Habgier gilt als „Mord“ gemäss StGB 112 → BGE 115 IV 188

Folie 7:
Gerichtliche Rechtsfindung
- Sehr allgemein gehaltene Formulierungen in Gesetzen (Gummiparagraphen) → Richter wird zum Gesetzgeber
- Orientierung dabei an Lehre und dem konkreten Fall
- Bsp.: 30 I ZGB: Namensänderung aus „wichtigem Grund“ Wichtiger Grund? → z. B. anstössiger Name → Änderung von „Poch“ (POCH rechtsextreme Partei)

Folie 8:
Allgemeine Rechtsgrundsätze

Folie 9:
Acht allgemeine Rechtsgrundsätze in ZBG 1 -9:
- ZGB 1: Anwendung des Rechts
- ZGB 2: Handeln Nach Treu und Glauben
- ZGB 3: Vermutung des guten Glaubens
- ZGB 4: Gerichtliches Ermessen
- ZGB 8: Grundzüge der Beweislast
- ZGB 9 Beweis durch öff. Recht und Urkunden
- „Wo kein Kläger da kein Richter“
- „Rechtsunkenntnis schadet“

Folie 10:
Grundzüge der Rechtspflege

Folie 11:
Prozessrecht (allgemein)
- Regelt Verfahren vor staatlichen Gerichten
- Grösstenteils noch Sache der Kantone
- Gerichte unabhängig von Politik
- Prozess = Durchführung eines Rechtsstreites vor Gericht

Folie 12:
Prozessarten:
- Strafprozess (Staat vs. Bürger)
- Zivilprozess (Bürger vs. Bürger)
- Verwaltungsprozess(Bürger vs. Staat)

HR 1 (Einführung/Rechtsordnung)

Folie 1:
1. Einführung
1.1. Art und Wesen des Rechts

Folie 2:
Wodurch wird das menschliche Verhalten bestimmt?
- Die Sitte (äussere Einstellung)
- Die Moral (innere Einstellung )

Problem: Moral und Sitte sind nicht
erzwingbar, es braucht eine weiteren Faktor:

DIE RECHTSORDNUNG

Folie 3:
RECHTSORDNUNG =
Sämtliche vom Staat erlassenen Vorschriften.

Folie 4:
Welche Schranken kennen wir, die die Macht des Staates einschränken?
- Das Legalitätsprinzip
- Die Gewaltentrennung (Legislative / Exekutive/Judikative)
- Diverse Freiheitsrechte des Bürger (aus der Bundesverfassung)
→ RECHTSSTAAT

Folie 5:
Einteilung der Rechtsordnung in:
1. Öffentliches Recht:
→Rechtsbeziehung Bürger zum Staat
→Staat übergeordnet, Bürger untergeordnet
→Zwingend
2. Privat- oder Zivilrecht:
→Rechtsbeziehung Bürger zu Bürger
→Beide Parteien auf gleicher Stufe
→Nur teilweise zwingend

Folie 6:
Teilgebiete des öffentlichen Rechts sind:
- Staatsrecht (Verfassungsrecht)
- Verwaltungsrecht
- Strafrecht
- Prozessrecht
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Kirchenrecht
- Völkerrecht

Folie 7:
Quellen des Privatrechts sind:
- Zivilgesetzbuch (ZGB)
- Obligationenrecht (OR)
- Diverseste Spezialgesetze

Folie 8:
Allgemeine Informationen zum OR und ZGB:
- Bundesgesetze
- Entstanden zwischen 1883 (OR) und 1911 (ZGB)
- Seither diverse Male revidiert (z.B. neues Eherecht im ZGB 1999)
- OR eigentlich 5. Teil des ZGB, meist aber als separates Gesetz behandelt.

Folie 9:
Einteilung von ZGB und OR
ZGB zerfällt in:
- Personenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Sachenrecht
(- Obligationenrecht)

Folie 10:
OR zerfällt in:
- Allgemeine Vertragslehre
- Die einzelnen Vertragsarten
- Gesellschaftsrecht
- Handelsregister & Co.
- Wertpapiere usw.

Folie 11:
Vorschriften von OR und ZGB zerfallen in
- Zwingendes Recht
- Ergänzendes (dispositives) Recht

Folie 12:
Was bedeutet „zwingend“ und „ergänzend (dispositiv)“
Zwingendes Recht bedeutet:
→ Was im OR/ZGB steht gilt.
→ Kann nicht durch Vertragparteien abgeändert werden.
→Bsp. OR 216
Ergänzendes (dispositives) Recht bedeuet:
→Kann von den Vertragsparteien abgeändert werden.
→OR/ZGB gilt nur, wenn nicht anderes abgemacht wurde.
→Bsp. OR 533

BK 2 (Nichtkalkulierte Verkaufspreise/Preisgestaltung)

Folie 1:
Die nichtkalkulierten Verkaufspreise

Folie 2:
Arten von nichtkalkulierten Verkaufspreisen:
- Marktpreis
- Mischkalkulation
- Kampfpreise
- Lockvogelpreise
- Richtpreise
- Vorgeschriebene Verkaufspreise
- Monopolpreise
- Staatlich beeinflusste Preise

Folie 3:
Marktpreis
- Nachfrage und Angebot bestimmen den Verkaufspreis
- Drei grundsätzliche Regel
1. Kleine Nachfrage + Grosses Angebot = sinkende Preise
2. Grosse Nachfrage + Kleines Angebot = steigende Preise
3. Nachfrage = Angebot = stabile Preise

Folie 4:
Mischkalkulation
- Prinzip: Bruttogewinnzuschläge werden für Artikel unterschiedlich angesetzt:
→ Verkauf z. T. unter Selbstkostenpreis, Ausgleich aber via Artikel mit sehr hohem Bruttogewinnzuschlag.
- Bsp.: Drucker & Druckerpatronen. Drucker wird sehr billig verkauft, Druckerpatronen aber mit sehr hohem Bruttogewinnzuschlag.

Folie 5:
Kampfpreise
- Detaillist orientiert sich beim Preis an der Konkurrenz
- Ziel: Gewinnen von Marktanteilen, Ausschalten der Konkurrenz
- Kampfpreise weit unter branchenüblichen Verkaufspreisen, z. T. sogar unter Selbstkosten
- Bsp.: Discounter, z. B. „Aldi“, „Denner“, „Lidl“ usw.

Folie 6:
Lockvogelpreise
- Prinzip: Leute mit billigen Artikeln ins Geschäft locken und dafür sorgen, dass sie auch noch die höher kalkulierten Artikel kaufen.
- Verbreiten des Eindrucks das Geschäft führe allgemein billiges Sortiment.
- Typisches Beispiel einer sog. Mischkalkulation.

Folie 7:
Richtpreis
- Preisempfehlung des Herstellers
- Für Detaillist unverbindlich
- So angesetzt, dass gut mit Gewinn darunter verkauft werden kann
- Verhinderung von sog. Mondpreisen → Regelung in PbV

Folie 8:
Vorgeschriebener Verkaufspreis
- Preisbindung des Herstellers
- Für Detaillist verbindlich (ansonsten Lieferboykott zulässig)
- Preisbindung in CH z. B. bei: Büchern, Medikamenten usw.
- Bis 1967 z. T. auch bei Lebensmitteln

Folie 9:
Monopolpreise
- Nur ein Anbieter → Kann Preise machen, wie ihm beliebt.
- Bsp.: Monopolpreise bei SBB, z. T. Post

Folie 10:
Staatlich beeinflusste Preise
- Staat greift in Preisbildung ein
- Mindestpreise: Unterschreitung eines gewissen Preises verboten (v.a. bei Landwirtschaftsprodukten)
- Höchstpreise: Schutz des Konsumenten, z. B. Kreditzinsen bei höchstens 15%

Folie 11:
Preisgestaltung

Folie 12:
Wie kann ein Preis gestaltet werden?
Verschiedene Möglichkeiten:
- Gerade Preise
- Ungerade Preise
- Psychologische Preise
- Sonderangebote
WICHTIG: Mit der Gestaltung der Preise geht es auch immer darum, dem Kunden etwas zu signalisieren.

Folie 13:
Preisermässigungen
- Weit verbreitet
- Zur Festlegung der Höhe genaue Kalkulation notwendig
- Beliebte Formen der Preisermässigungen:
- Mengenrabatt
- Naturalrabatt
- Einführungsrabatt
- usw.

BK 1(Preiskalkulation)

Folie 1:
7. Preisbildung im Detailhandel

Folie 2:
Allgemeines zu den Preisen
- Preisbildung im DH grundsätzlich frei
- Kunde vergleicht Angebot und kauft meist dort, wo es am günstigsten ist.
- Tief- und Tiefstpreis sehr verbreitet
- Auch Preis- Leistungsverhältnis vielfach von Bedeutung

Folie 3:
Zwei Preisarten
- Kalkulierter Verkaufspreis
- Nichtkalkulierter Verkaufspreis

Folie 3:
Kalkulierte Verkaufspreise
Preiskalkulation in zwei Stufen:
→ Stufe 1: Bezugskalkulation
→ Stufe 2: Verkaufskalkulation

Folie 4:
Stufe 1: Bezugskalkulation:
1. Bruttoankaufspreis - Rabatt =
Rechnungsbetrag
2. Rechnungsbetrag - Skonto =
Nettoankaufspreis
3. Nettoankaufspreis + Bezugskosten=
Einstandspreis

Folie 5:
Stufe 2: Verkaufskalkulation
Zwei Arten:
- VK über VK über
- Selbstkosten Bruttogewinnzuschlag

Folie 6:
Erste Art der VK (Selbstkosten)
1. Einstandpreis + Gemeinkosten=
Selbstkosten
2. Selbstkosten + Reingewinn=
VERKAUFSPREIS

Folie 7:
Formeln
- Gemeinkostenzuschlag =
Gemeinkosten ∙ 100 / Einstandspreis
Reingewinnzuschlag =
Reingewinn ∙ 100 / Selbstkostenpreis

Folie 8:
Zweite Art der VK
Einstandspreis + Bruttogewinnzuschlag =
Verkaufspreis
Vorteil:
Zusammenfassung von Gemeinkosten und Reingewinn → Einfachere VK
Formel

Folie 9:
Bruttogewinnzuschlag =
Bruttogewinn ∙ 100 / Einstandspreis

Folie 10:
Beispiel zur Kalkulation
Bekannt sind:
- Stückpreis im Einkauf: Fr. 24 . -
- Anzahl: 400 Stück
- Rabatt: 5%
- Skonto: 1%
- Bezugskosten: Fr. 200 . -
- Gemeinkosten: Fr. 900 . -
- Geplanter Gewinn: Fr. 700 . -

Folie 11:
1. Einkaufskalkulation:
1.1. RB = BAP - Rabatt → Fr. 9‘120 . -
1.2. NAP = RB - Skonto → Fr. 9‘028.80
1.3. EP = NAP + BK → Fr. 9‘228.80

Folie 12:
2. Verkaufskalkulation:
2.1. SK = EP + GK → Fr. 10‘128.80
2.2. VK = SK + RG → Fr. 10‘828.80
2.3. VK pro Stück: Fr. 10‘828.80 / 400 Stück → Fr. 27.10/Stück