Saturday, September 16, 2006

SWK14 (Wirtschaftsordnungen 3)

Folie 1
Konzentration der Märkte/ Soziale Marktwirtschaft

Folie 2
Konzentration der Märkte I

- Ausgangslage: Harter Konkurrenzkampf in der freien Marktwirtschaft zwischen den Anbietern in den Märkten.
- Lösungsversuch: Versuche der Anbieter den Wettbewerb abzuschwächen, um sich leichter im Markt behaupten zu können.
- Unerwünschte Folge: Marktkonzentration

Folie 3
Konzentration der Märkte II

Formen der Marktkonzentration:
- Fusionen der Unternehmen, Bildung von sog. Konzernen.
- Kartelle, d.h. Absprachen zwischen einzelnen Unternehmen, z.B. Beim Preis
- Oligopole, d.h. als Folge von Fusionen stehen vielen Konsumenten immer weniger Anbieter gegenüber.
- Monopole, d.h. für ein bestimmtes Produkt gibt es nur einen Anbieter.

Folie 4
Die Soziale Marktwirtschaft in der Schweiz I

- Idee: Der Staat orientiert sich am Modell der freien Marktwirtschaft, greift aber ein, wo diese die soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit gefährdet.
- Modell der sozialen Marktwirtschaft heute weltweit am weitesten verbreitet.

Folie 5
Die Soziale Marktwirtschaft in der Schweiz II

Arten von staatlichen Eingriffen I:
- Verhinderung von Fehlentwicklungen und Ausgleich von Machtunterschieden, z.B. durch Erlass von Arbeitsgesetzen
- Garantie der Wettbewerbsgerechtigkeit, z.B. durch Erlass des Kartellgesetzes, des UWG etc.

Folie 6
Die Soziale Marktwirtschaft in der Schweiz III

Arten von staatlichen Eingriffen II:
- Bieten einer gewissen sozialen Sicherheit, z.B. via AHV, IV
- Erbringen von gewissen kollektiv gewünschten Dienstleistungen, die die Privaten nicht erbringen wollen/können, z.B. Betrieb von Eisenbahnen, Bau von Strassen von Strassen und dgl.

Folie 7
Die Soziale Marktwirtschaft in der Schweiz IV

Arten von staatlichen Eingriffen III:
- Verteilung des Volkeinkommens, z.B. mittels progressiver Besteuerung
- Wirtschafthilfe für bestimmte Branchen, Regionen, z.B. Subventionierung der Bauern, Kantonaler Finanzausgleich und dgl.

SWK13 (Wirtschaftsordnungen 2)

Folie 1
Die Freie Marktwirtschaft - Der Marktmechanismus - Voraussetzungen des vollständigen Wettbewerbes

Folie 2
Die Freie Marktwirtschaft I

- Freie Marktwirtschaft = Der Markt wird bestimmt von Angebot und Nachfrage, der Staat mischt sich nicht oder kaum ein.
- Idee der Eigenverantwortung = Jeder soll sich im Markt frei entfalten können, jeder muss aber auch für eventuellen Misserfolg selbst einstehen.
- Heute meist in der (abgemilderten) Form der sog. „sozialen (freien) Marktwirtschaft anzutreffen (auch in der Schweiz)

Folie 3
Freie Marktwirtschaft II

- Markt = Ort, wo Angebot und Nachfrage zusammentreffen, wo Angebot und Nachfrage den sog. Marktpreis bestimmen.
- Preis wird also nicht vorgegeben, sondern entsteht aus Angebot und Nachfrage am Markt (anders als in der Planwirtschaft)
- Preis ergibt sich aus dem freien Wettbewerb und der Konkurrenz

Folie 4
Freie Marktwirtschaft III

Weitere wichtige Elemente sind:
- Handels- und Gewerbefreiheit
- Konsumfreiheit
- Produktionsfreiheit
- Privateigentum und Gewinnstreben
- Selbstlenkung

Folie 5
Der Marktmechanismus I

- Fragestellungen: Wie kommen die Preise in einer freien Marktwirtschaft zustande? Wie verhalten sich die Preise?
- Einflussfaktoren für die Nachfrage sind:
1. Bedürfnisse der Konsumenten
2. Eigener Preis und der der Konkurrenz
3. Kaufkraft der Konsumenten

Folie 6
Der Marktmechanismus II

- Die wichtigsten beiden Spielregeln:
1. Kleines Angebot + Grosse Nachfrage = steigende Preise
2. Grosses Angebot + Kleine Nachfrage = Sinkende Preise
- Bsp. Computer: 80er Jahre: Wenig Angebot + Grosse Nachfrage = Sehr hohe Preise / Aktuell: Viel Angebot + Weniger Nachfrage = Preise sinken
- Ort, wo Nachfrage + Angebot gleich gross sind = Marktgleichgewicht

Folie 7
Voraussetzungen des vollständigen Wettbewerbs

1. Konkurrenz
2. Markttransparenz
3. Selbstbestimmung des Einzelnen
- Rolle des Staates: Kommt es zu Gefährdungen der Konkurrenz und der Marktransparenz wird eingegriffen
Bsp.: Verbot von Kartellen/ Vorschrift zur Preisbekanntgabe/ Verhindern von unlauterem Wettbewerb und dgl.

SWK12 (Wirtschaftordnungen 1)

Folie 1
Die Wirtschaftsordnungen

Folie 2
Grundproblematik

Fragestellungen:
- Nach welchen Regelen soll die Volkswirtschaft eines Landes funktionieren?
- Welche Rolle soll der Staat bezüglich der Wirtschaft einnehmen?
- Wie gross darf oder soll der Einfluss des Staates auf die Wirtschaft sein?
- Frage nach der Wirtschaftsordung

Folie 3
Denkmodelle

1. Freie Marktwirtschaft (Idee des Kapitalismus)
- Der Markt wird bestimmt von Angebot und Nachfrage, keine Einmischung des Staates (sog. „Nachtwächterstaat“)
2. Planwirtschaft (Idee des Sozialismus)
- Der Staat plant, was produziert wird, wie die Güter verteilt werden, d.h. kontrolliert die Wirtschaft zu 100%.

Folie 4
Bedeutung der beiden Denkmodelle

- Freie Marktwirtschaft: Weltweit vorherrschendes Modell in der Form der „sozialen Markwirtschaft“.
- Planwirtschaft: Praktisch bedeutungslos, bis 1991 in Osteuropa bzw. allen sozialistischen Staaten, heute nur noch in Staaten wie Nordkorea und Kuba.

Historische Anmerkung:
Die Planwirtschaft wird durch den Staat geprägt, d.h. er befiehlt und liefert die Vorgaben. Private Initiative und der Erhrgeiz der Privaten etwas zu erreichen werden in der Planwirtschaft nicht gefördert bzw. im Gegenteil bekämpft, das Einzige, was zählt ist die Erfüllung des Plans bzw. des vorgegebenen "Solls". Dies führt dazu, dass in den Planwirtschaften Ineffizienz an der Tagesordnung ist. Genau dieser Umstand wurde den ehemaligen sozilistischen Staaten Osteuropas angangs der 90- Jahre zum Verhängnis und erklärt auch, warum diese Staaten bis heute z.T. wirtschaftlich weit hinter den westeuropäischen Staaten hinterherhinken. Als Beispiel sei die folgende Tatsache angeführt: Slowenien ist der aktuell reichste Staat des ehemaligen Ostblocks, mit einem Pro Kopf- Einkommen von ca. $14'000/Jahr erreicht dieses aber nicht einmal die Hälfte des Pro Kopf- Einkommens Österreichs ($32000/Jahr).

Folie 5
Wirtschaftsordnung in der Schweiz I

Wirtschaftsordnung der sog. „sozialen Marktwirtschaft“
- Soziale Marktwirtschaft = Die Wirtschaft reguliert sich selber, wo dies nicht funktioniert greift der Staat ein.
- Bsp. für staatliche Eingriffe: Arbeitsgesetze, Verbot von Kartellen, Ausrichten von Subventionen an Bauern, usw.

Folie 6
Wirtschaftsordnung in der Schweiz II

- Grundidee: Der Staatsektor ist für die Kollektivbedürfnisse zuständig (Bsp. Autobahnbau), der Privatsektor für die Einzelbedürfnisse (z.B. Lebensmittel).
- Dazu: Der Staat greift in den Privatsektor ein, sofern notwendig, erlässt also z.B. Arbeitsgesetze.
- Staatssektor und Privatsektor spielen aber weitgehend nach eigenen Regeln.

Folie 7
Die Wirtschaftsstruktur

Frage: Welches Gefüge herrscht innerhalb einer Volkswirtschaft?
Einteilung in drei Strukturbereiche:
1. Produktionsstruktur: Wie gross ist die Bedeutung der einzelnen Branchen?
2. Regionalstruktur: Welche wirtschaftliche Bedeutung haben die einzelnen Regionen?
3. Arbeitsmarktstruktur: Wie viele Leute arbeiten in den einzelnen Wirtschaftssektoren?

Folie 8
Die Wirtschaftsstruktur in der Schweiz

1. Produktionsstruktur: Hauptgewicht auf Finanzbranche, Chemie, Uhren
2. Regionalstruktur: Stark sind v.a. die Städte, Randregionen wie z.B. der Jura bleiben zurück.
3. Arbeitsmarkstruktur: Überwiegende Mehrheit arbeitet im Dienstleistungssektor

BK25 (Gründung eines DH- Betriebes 3: Betriebsgrösse)

Folie 1
Betriebsgrösse

Folie 2
Betriebsgrösse I

- Wann ist die Betriebsgrösse optimal?
- Zwei Voraussetzungen:
1. Der Gewinn ist im Verhältnis zum Umsatz am grössten = gewinnoptimal
2. Die Kosten sind im Verhältnis zum Umsatz am tiefsten = kostenoptimal

Folie 3
Betriebsgrösse II

Was kann unter anderem Einfluss auf die Betriebsgrösse haben?:
- Art der Unternehmung: bestimmt die Mitarbeiteranzahl
- Absatzmarkt und Umsatz: abhängig von Kundenzahl und Kaufkraft
- Einsetzbares Kapital

Folie 4
Betriebsgrösse III

- Art der Unternehmung: DH: Betriebsform bestimmt die Betriebsgrösse
- Absatzmarkt/ Umsatz: DH: Kleinbetriebe sind zwar flexibler als Grossbetriebe, können sich meist aber die absatzgünstigen Lagen nicht leisten, d.h. begrenzter Absatzmarkt
- Einsetzbares Kapital: DH: Betriebe sind meist arbeitsintensiv, d.h. Anzahl Mitarbeiter und damit verbundene Kosten beeinflussen Betriebsgrösse zumindest indirekt

Folie 5
Betriebsgrösse IV

Kriterien zur Messung der Betriebsgrösse im DH:
- Mitarbeiterzahl
- Verkaufsfläche
- Umsatz
- Eigenkapital
- Kapazität
- Bilanzsumme

Folie 6
Betriebsgrösse V

Grossbetriebe:
- Mitarbeiteranzahl: über 50
- V.a. Grossisten, Filialbetriebe, Bsp.: „Migros“
- Problem: Gewisse Starrheit aufgrund der Grösse
Klein- und Mittelbetriebe (sog. KMUs):
- Mitarbeiteranzahl: unter 10 (Kleinbetriebe), 10 - 50 (Mittelbetriebe)
- Bis heute die vorherrschenden Betriebsgrössen im DH

BK24 (Gründung eine DH Betriebes 2: Standortwahl)

Folie 1
Standortwahl

Folie 2
Standortwahl

1. Wo soll die Unternehmung angesiedelt werden?
2. Wo will ich überall tätig sein?
- Lokal: z.B. „Buchhandlung Vogel“ in W‘thur
- Regional: z.B. „Franz AG“, Region Ost- CH
- National: z.B. „Migros“, Schweiz
- International: z.B. „Carrefour“, CH/F usw.

Folie 3
Standort als lebenswichtiger Faktor im DH

Standort eines DH- Betriebes beeinflusst:
- Umsatz
- Erträge
- Kosten
- Gewinn
- Leiferfristen
Deshalb: Der beste Standort ist nicht der mit den niedrigsten Kosten, sondern derjenige mit dem besten Kosten/Ertrag- Verhältnis: Entscheid nach dem sog. ökonomischen Prinzip

Folie 4
Material- und ortsbezogener/ verkehrsbezogene Standorte

Material- und ortsbezogene Standorte:
- bei Rostoffgewinnungs- und Verarbeitungsbetriebe
- Z.T bei Dienstleistungen: Ein Bergführer im Flachland macht wenig Sinn
Verkehrbezogene Standort:
- V.a. für Transportbetriebe (z.B. Spedition überlebenswichtig, z.T. aber auch im DH (z.B. Einkaufszentren)

Folie 5
Kosumorientierter Standort im DH

- Frage für einen DH- Betrieb: Welcher Standort bietet die, für mein Sortiment besten Absatzmöglichkeiten?
- Standortwahl orientiert sich am Konsum
- Im Vordergrund stehen eher die erzielbaren Umsätze, weniger die Kosten
- Grundregel:
1. Kleine Geschäfte: Zentrumslagen
2. Grosse Geschäfte: Agglomeration und dgl.

Folie 6
Kriterien zur Standortwahl

Entscheidende Kriterien für den konsumorientierten Standort im DH sind:
1. Bedarf des Standortes
2. Verkehrsituation am Standort
3. Kaufkraft der Leute am Standort
4. Vorhandenes Marktvolumen
5. Mietzinsen am Standort
6. Konkurrenzsituation am Standort

Folie 7
Einzelne Kriterien I

Bedarf des Standortes:
- Einwohnerzahl? Bevölkerungsstruktur? Konsumgewohnheiten?: Betreiben von Marktforschung, um herauszufinden, ob an einem möglichen Standort überhaupt Bedarf besteht
Verkehrssituation:
- Wie gut bin ich an einem möglichen Standort für die Kundschaft und Lieferanten erreichbar, sei es nun per Individualverkehr oder dem öV?
- Künftige Veränderung? (z.B. Bau einer Tramlinie)

Folie 8
Einzelne Kriterien II

Kaufkraft der Leute am Standort:
- Sehr abhängig von Einkommensstruktur
- Frage nach dem
1. Marktpotential: Maximal möglicher Umsatz?
2. Marktvolumen: Wie viel Umsatz wird denn tatsächlich erzielt?
3. Vorhandenes Marktvolumen:
Wo hoch wäre wohl mein eigener Marktanteil an einem möglichen Standort?

Folie 9
Einzelne Kriterien III
Marktübliche Mietzinsen:
- Welche Mietzinsen sind an einem Standort üblich? Kauf oder Miete? Finanzierung?
Bereits vorhandene Konkurrenz:
- Welche Konkurrenzsituation herrscht am möglichen Standort?
- Welches Image, welches Sortiment und dgl. haben die Konkurrenzbetriebe?
- Profan: Wenn ich mich jetzt dort auch noch ansiedle: Habe ich etwas zu melden oder gehe ich freudlos unter?

Folie 10
Weitere Kriterien

Arbeitskräfte:
- V.a. für Produktionsbetriebe wichtig, z.T. aber auch den DH
- Frage: Wie viele mögliche Arbeitnehmer? Ausbildung? Lohnkosten?:Sog. Arbeitsorientierter Standort
Steuern/ Gesetze (Gerade in der Schweiz, wo auf gewissen Gebieten, z.B. dem Steuerrecht 26, verschiedene Regelungen existieren nicht zu vernachlässigende Kriterien):
- Gesetzliche Situation am Standort?
- Steuerliche Belastung am Standort?

BK24 (Gründung eine DH Betriebes 2: Standortwahl)

Folie 1
Standortwahl

Folie 2
Standortwahl

1. Wo soll die Unternehmung angesiedelt werden?
2. Wo will ich überall tätig sein?
- Lokal: z.B. „Buchhandlung Vogel“ in W‘thur
- Regional: z.B. „Franz AG“, Region Ost- CH
- National: z.B. „Migros“, Schweiz
- International: z.B. „Carrefour“, CH/F usw.

Folie 3
Standort als lebenswichtiger Faktor im DH

Standort eines DH- Betriebes beeinflusst:
- Umsatz
- Erträge
- Kosten
- Gewinn
- Leiferfristen
Deshalb: Der beste Standort ist nicht der mit den niedrigsten Kosten, sondern derjenige mit dem besten Kosten/Ertrag- Verhältnis: Entscheid nach dem sog. ökonomischen Prinzip

Folie 4
Material- und ortsbezogener/ verkehrsbezogene Standorte

Material- und ortsbezogene Standorte:
- bei Rostoffgewinnungs- und Verarbeitungsbetriebe
- Z.T bei Dienstleistungen: Ein Bergführer im Flachland macht wenig Sinn
Verkehrbezogene Standort:
- V.a. für Transportbetriebe (z.B. Spedition überlebenswichtig, z.T. aber auch im DH (z.B. Einkaufszentren)

Folie 5
Kosumorientierter Standort im DH

- Frage für einen DH- Betrieb: Welcher Standort bietet die, für mein Sortiment besten Absatzmöglichkeiten?
- Standortwahl orientiert sich am Konsum
- Im Vordergrund stehen eher die erzielbaren Umsätze, weniger die Kosten
- Grundregel:
1. Kleine Geschäfte: Zentrumslagen
2. Grosse Geschäfte: Agglomeration und dgl.

Folie 6
Kriterien zur Standortwahl

Entscheidende Kriterien für den konsumorientierten Standort im DH sind:
1. Bedarf des Standortes
2. Verkehrsituation am Standort
3. Kaufkraft der Leute am Standort
4. Vorhandenes Marktvolumen
5. Mietzinsen am Standort
6. Konkurrenzsituation am Standort

Folie 7
Einzelne Kriterien I

Bedarf des Standortes:
- Einwohnerzahl? Bevölkerungsstruktur? Konsumgewohnheiten?: Betreiben von Marktforschung, um herauszufinden, ob an einem möglichen Standort überhaupt Bedarf besteht
Verkehrssituation:
- Wie gut bin ich an einem möglichen Standort für die Kundschaft und Lieferanten erreichbar, sei es nun per Individualverkehr oder dem öV?
- Künftige Veränderung? (z.B. Bau einer Tramlinie)

Folie 8
Einzelne Kriterien II

Kaufkraft der Leute am Standort:
- Sehr abhängig von Einkommensstruktur
- Frage nach dem
1. Marktpotential: Maximal möglicher Umsatz?
2. Marktvolumen: Wie viel Umsatz wird denn tatsächlich erzielt?
3. Vorhandenes Marktvolumen:
Wo hoch wäre wohl mein eigener Marktanteil an einem möglichen Standort?

Folie 9
Einzelne Kriterien III
Marktübliche Mietzinsen:
- Welche Mietzinsen sind an einem Standort üblich? Kauf oder Miete? Finanzierung?
Bereits vorhandene Konkurrenz:
- Welche Konkurrenzsituation herrscht am möglichen Standort?
- Welches Image, welches Sortiment und dgl. haben die Konkurrenzbetriebe?
- Profan: Wenn ich mich jetzt dort auch noch ansiedle: Habe ich etwas zu melden oder gehe ich freudlos unter?

Folie 10
Weitere Kriterien

Arbeitskräfte:
- V.a. für Produktionsbetriebe wichtig, z.T. aber auch den DH
- Frage: Wie viele mögliche Arbeitnehmer? Ausbildung? Lohnkosten?:Sog. Arbeitsorientierter Standort
Steuern/ Gesetze (Gerade in der Schweiz, wo auf gewissen Gebieten, z.B. dem Steuerrecht 26, verschiedene Regelungen existieren nicht zu vernachlässigende Kriterien):
- Gesetzliche Situation am Standort?
- Steuerliche Belastung am Standort?

BK23 (Gründung eines DH- Betriebes 1)

Folie 1
Die Gründung eines DH- Betriebes

Folie 2
Voraussetzungen

- Fragestellung: Ich will einen DH- Betrieb gründen. Worüber muss ich mir klar werden, bevor ich loslegen kann?
- Geklärt sein müssen Voraussetzungen in:
1. finanzieller
2. sachlicher
3. persönlicher
4. rechtlicher Hinsicht

Folie 3
Finanzielle Voraussetzungen

Woher kommt das Geld zur Gründung, d.h. wie läuft die Finanzierung?
- Eigenmittel, Kredite oder beides?
Wie wird das einmal beschaffte Geld investiert?
- z.B. in die Innenausstattung des Ladens
Wo kann man nachvollziehen wie die Finanzierung/Investierung erfolgt ist?: Rechnungswesen

Folie 4
Sachliche Voraussetzungen I

Ich muss klären:
1. Branche: Lebensmittel oder Textil?
2. Standort: Zentrum oder Agglomeration?
3. Betriebsform: Supermarkt oder Fachgeschäft?
4. Betriebsgrösse: 5 oder 200 Mitarbeiter?
5. Organisationsform: Aufgabenverteilung?
6. Verkaufsform: Beratung, Vorwahl oder Selbstbedienung?

Anmerkung:
Keine dieser sechs Teilbereiche kann völlig losgelöst von den anderen entschieden werden, z.T. bedingen sich Entscheidungen gegenseitig.
Bsp.: Wenn man sich entscheidet einen Verbrauchermarkt zu gründen, dann hat man sich gleichzeitig auch dafür bezüglich der Betriebsgrösse entschieden, den ein Verbrauchermarkt in der Form eines Kleinbetriebes macht wenig Sinn....

Folie 5
Sachliche Voraussetzung II

Bestiimung der Absatzpolitik, bestehend aus
1. Produkte- und Sortimentspolitik: Was nehme ich ins Sortiment auf, welche Zusatzleistungen biete ich an?
2. Distributionspolitik: Wo kaufe ich ein? Wie kommt die Waren zum Kunden?
3. Konditionenpolitik: Zu welchen Preisen will ich verkaufen?
4. Kommunikationspolitik: Wie informiere ich den Kunden? Wie mache ich z.B. Werbung?

Folie 6
Persönliche Voraussetzungen

Aus welchem Holz muss ich geschnitzt sein, um die DH zu bestehen?
Man sollte z.B. mitbringen:
- Risikobereitschaft
- Einsatzbereitschaft
- Anpassungsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Zuverlässigkeit
- und dgl.

Folie 7
Rechtliche Voraussetzungen I

Welche Rechtsform wähle ich? :Einzelunternehmung oder Gesellschaft?
Gesellschaften sind:
- Genossenschaft
- Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG?)
- Personengesellschaft (KmG oder KG?)

Folie 8
Rechtliche Voraussetzungen II

Kriterien für die Wahl der Rechtsform I:
- Finanzierung: Je weniger Geld im Spiel ist, desto eher Entscheid für eine Personengesellschaft, sonst Kapitalgesellschaft.
- Haftungsverhältnisse: Je nach Wahl der Rechtsform kommt es auch zu einer persönlichen Haftung (v.a. bei den Personengesellschaften)

Folie 9
Rechtliche Voraussetzungen III

Kriterien zur Wahl der Rechtsform II:
- Mitspracherecht: Wer soll bei den Unternehmensentscheiden mitreden können/dürfen?
- Nachfolgeverhältnisse: Wie geht es weiter, wenn ein/mehrere Gesellschafter ausscheidet/en, die Verhältnisse ändern?
- Steuerliche Aspekte: Unterschiedliche Besteuerung der einzelnen Rechtsformen.
- Wunsch nach Anonymität: Will ich im Handelsregister namentlich erscheinen?

BK22 (Handelsfunktionen & Co.)

Folie 1
Die Handelsfunktionen

Folie 2
Handelsfunktionen (allgemein)

- Absatzweg:
1. Produzent
2. GROSSIST
3. DETAILLIST
4. Konsument
- Handel (Grosshandel/DH) als Zwischenglied zwischen Produzent als Konsument.
- Aufgaben, die der Handel dabei zugunsten von Produzent und Konsument übernimmt = HANDELSFUNKTIONEN

Folie 3
Handelsfunktionen (Einteilung)

- Überbrückungsfunktionen:
1. Räumlich: Transportfunktion
2. Zeitlich: Lagerfunktion
3. Finanziell: Kreditfunktion
4. Risikobezogen: Risikofunktion
- Warenfunktionen:
1. Quantitativ: Mengenfunktion
2. Qualitativ: Weiterbehandlung

Folie 4
Transportfunktion/ Lagerfunktion

- Transportfunktion: Der Handel transportiert die Güter vom Produzent zum Konsument.
- Lagerfunktion: Der Handel schafft einen zeitlichen Ausgleich zwischen Produktion und Konsum. Positiver Effekt: Ausgleich von Produktions- und Nachfragespitzen und damit Einengung von Preisschwankungen

Folie 5
Kreditfunktion/ Risikofunktion

- Kreditfunktion: Sofern Kredit gewährt wird: Finanzielle Überbrückung: Positiver Effekt auf die Wirtschaft
- Risikofunktion: Tragung des Absatzrisikos bei einem Artikel. Die Produzenten können das Risiko, ob ein Artikel ankommt oder nicht auf den Handel überwälzen.

Folie 6
Quantitätsfunktion/ Qualitätsfunktion

- Quantitätsfunktion: Besteht darin, dass der DH die Nachfrage erzeugt: Alle Tätigkeiten der Verkaufsförderung und Werbung, d.h. Massnahmen, die den Verkauf ankurbeln
- Qualitätsfunktion: Besteht darin, dass der DH die Produkte weiterbehandelt : Tätigkeiten wie Abpacken, Beratung, Kundendienste, Information, Weiterentwicklung des Sortiments, Anpassen der Preise und dgl.

Anmerkung:
Es ist nicht immer einfach zu entscheiden, ob eine Tätigkeit die Quantitäts- oder Qualitätsfunktion beschlägt. In solchen Fällen ist eine Gewichtung vorzunehmen.
Bsp: Wenn z.B. "Interdiscount" ihre Verkäufer in einen Weiterbildungskurs über Unterhaltungselektronik schickt, um die Kunden besser beraten zu können, wird zwar einerseits die Qualitätsfunktion gestreift (Beratung) aber auch die Quantitätsfunktion, das durch bessere Beratung vielleicht auch mehr verkauft werden kann. Hier liegt das Gewicht aber eindeutig auf der besseren Beratung, d.h. diese Tätigkeit muss der Qualitätsfunktion zugeordnet werden.

Folie 7
Funktioneller und institutioneller Handel

Folie 8
Funktioneller Handel

- Funktioneller Handel = Es wird produziert und verkauft.
- Der Handel innerhalb des Betriebes steht erst in der zweiten Reihe hinter der Produktion : Deshalb auch „angegliederter Handel“ genannt
- Typisches Beispiel: Metzgerei

Folie 9
Institutioneller Handel

-Institutioneller Handel = Handel, d.h. Kauf und Verkauf von Waren als einzige Tätigkeit des Betriebes.
- Keine oder nur sehr untergeordnete zusätzliche Produktion von Gütern wie beim funktionellen Handel
- Typische Beispiele: „Coop“, „Migros“, usw.

Folie 10
Die Formen des Grosshandels

Unterscheidung der Grosshandelsbetriebe nach
- Sortiment
- Verkaufsprinzip
- Veredelungsgrad der Produkte
- Merke: Grosshandelsbetriebe können durchaus mehrere der folgenden Formen in sich vereinen.

Folie 11
Sortimentsgrosshandel

- Breites bis sehr breites und eher flaches Sortiment einer bestimmten oder mehrerer miteinander zusammenhängender Branchen, quasi das Anbieten eine fertigen Sortiments für eine Bestimmte oder mehrere Branchen
- Haupttätigkeit: Belieferung des Detailhandels
- Bsp.: Sanitärgrosshandel „Sanitas Trösch“

Folie 12
Spezialgrosshandel/ Bedarfsorientierter GH

Spezialgrosshandel:
- Beschränkung auf eine ganz bestimmte Produktegruppe
- Sehr schmales aber sehr tiefes Sortiment
- Quasi verlängerter Arm der Produzenten
- Bsp.: CD- Vertrieb von „EMI“
Bedarfsorientierter Grosshandel:
- Anwendungsbezogenes, stark kundenorientiertes Sortiment einer Bedarfsgruppe

Folie 13
Abholgrosshandel

Abholgrosshandel
- Erstellen einer Lagerhalle auf der „grünen Wiese“, an verkehrsgünstiger Lage.
- Detaillisten, Gewerbetreibende und dgl. kaufen in Selbstbedienung in grösseren Mengen ein, d.h. holen die Waren ab.
- Bsp.: „CC Prodega“

Folie 14
Aufkaufsgrosshandel/ Absatzgrosshandel

Aufkaufsgrosshandel
- Meist werden Rohstoffe aufgekauft und an die Produzenten weiterverkauft. Für den DH weniger wichtig.
Absatzgrosshandel
- Grosshandel, der sich v.a. auf den Absatz an den DH spezialisiert hat, d.h. Sortiments- und Spezialgrosshandel gehören immer in diesem Gruppe

Folie 15
Rohstoffgrosshandel/ Fertigwarengrosshandel

Rohstoffgrosshandel:
- Grosshandel mit unverarbeiteten Produkten
- z. B. Handel mit Baumwolle
Fertigwarengrosshandel:
- Grosshandel mit Fertigfabrikaten
- z.B. Handel mit Kleidern

HR28 (KmG)

Folie 1
Kommanditgesellschaft (KmG)

Folie 2
KmG (allgemein)

- Vereinigung von zwei oder mehr Personen, Handelsgesellschaft
- Auftritt und Betreiben eines Geschäftes unter eigener Firma unter Einsatz gemeinsamer Mittel
- Keine juristische Person
- Grosse Ähnlichkeit mit der Kollektivgesellschaft, allerdings andere Haftung & Vertretungsverhältnisse

Folie 3
KmG (Gesellschafter)

Zwei Arten von Gesellschaftern:
1. KOMPLEMANTÄR(E) oder Vollhafter: Haftet wie Kollektivgesellschafter, d.h. unbeschränkt/ solidarisch, nur natürliche Personen
2. KOMMANDITÄR(E): Haften nur bis zu einer im HR eingetragenen Summe (sog. Kommanditsumme = Kapitaleinlage bei der Gründung), natürliche und juristische Personen

Folie 4
KmG (Gründung)

1. Abschluss des Gesellschaftsvertrages führt zur Entstehung der KmG
2. Eintrag im Handelsregister (obligatorisch/deklaratorisch) unter Angabe der Kommanditsumme
3. Geltendes Recht: Grundsätzlich der Gesellschaftsvertrag, sonst Bestimmungen des ORs: Recht der KmG, KG und der einfachen Gesellschaft

Folie 5
KmG (Firma/Haftung)

Firma:
- Name eines Komplementär mit „&Co.“
- Es gilt: Jeder der in der Firma erscheint haftet voll, d.h. die Kommanditäre haben in der Firma nicht zu suchen
- Bsp.: „Papeterie Geiser & Co.“
Haftung:
- Primär: Gesellschaftsvermögen, d.h. Aktiven des Geschäftes
- Subsidiär: Komplementäre: unbeschränkt und solidarisch /Kommanditäre: bis zur Kommanditsumme, d.h. verlieren in der Regel „nur“ Kapitaleinlage

Folie 6
KmG (Geschäftsführung und Vertretung)

- Dazu berechtigt gemäss OR: nur Komplementäre, jeder einzeln zeichnungsberechtigt
- Kommanditäre: nur sofern via EAV von bei der KmG angestellt und mit Vollmacht (z.B. Prokura) ausgestattet.
- Hintergedanke: Die Komplementäre unterliegen der strengeren Haftung, also sollen auch sie das Sagen habe.

Folie 7
KmG (Ansprüche/ Auflösung)

Ansprüche der Gesellschafter:
- Gehalt: nur Komplementär, beim Kommanditär evtl. nach EAV
- Zins auf Kapitalanlage: Komplementär: 4%, Kommanditär: kein Anspruch oder nach Gesellschaftsvertrag
- Gewinnanteil: Nach Gesellschaftsvertrag, meist nach Höhe der Kapitaleinlage, ohne Vereinbarung Entscheid durch den Richter
Auflösung:
- Wie bei der KG
- Bsp.: Wechsel der Rechtsform

Folie 8
KmG (Bedeutung)

- KmG und KG v.a. für kleine und mittlere Unternehmungen
- KG: Vereinigung zum Zweck der Zusammenarbeit, jeder geht das volle Riskio
- KmG: Komplementäre arbeiten, Kommanditäre sind Geldgeber und halten sich in der Regel aus der Geschäftstätigkeit heraus

Anmerkung:
Ganz allgemein lässt sich sagen, dass sich die KmG und die KG für eher kleine Unternehmungen eignen. Bei diesen beiden Rechtsformen handelt es sich um relativ schwerfällige Gebilde, die v.a. was die Haftung anbelangt, für die Gesellschafter mit einem relativ hohen Risiko verbunden sind. Dies ist genau auch der Grund dafür, dass florierende KGs und KmGs, die expandieren und wachsen wollen in aller Regel ab einer gewissen Grösse die Rechtsform ändern und sich in eine Kapitalgesellschaft umwandeln, sprich eine AG oder GmBH

HR27 (Einfache Gesellschaft/ KG)

Folie 1
Einfache Gesellschaft/ Kollektivgesellschaft

Folie 2
Einfache Gesellschaft I

- Ausgangslage: Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zur Erreichung eines bestimmten Ziels und mit gemeinsamen Mitteln
- Problem: Die Gesellschafter wählen gar keine bestimmte Rechtsform, z.B.GmbH oder haben noch keine gewählt: Gesetzliche Regelung des Zusammenschlusses?
- Lösung: Einfache Gesellschaft als „Auffangbecken des Geselllschaftsrechtes“

Folie 3
Einfache Gesellschaft II

Merkmale der einfachen Gesellschaft:
- Keine Handelsgesellschaft, Zusammenschluss auf Vertragsbasis
- Kann nicht im HR eingetragen werden
- Keine geschützte Firma
- Keine juristische Person
- Haftung: Solidarisch und unbeschränkt
- Verlust/Gewinn: Verteilung nach Köpfen
- Einstimmige Beschlussfassung
- Vertretung: Meist durch einen benannten Vertreter, verpflichtet werden alle Gesellschafter

Anmerkung: Diese Merkmale sind diejenigen, die OR vorsieht. Den Mitgliedern der einfachen Gesellschaft ist es überlassen alllfällige andere Lösungen, z.B. bezüglich Gewinnverteilung, vorzusehen.

Folie 4
Einfache Gesellschaft III

Bedeutung:
- Z.T. Recht der Personengesellschaften KG/ KmG) sofern nichts Spezielles vereinbart.
- Gründergesellschaft: Solange man sich noch für keine Rechtsform entschieden hat gilt das Recht der einfachen Gesellschaft
Bsp.: Eine AG, die noch nicht im HR eingetragen ist, ist juristisch gsehen noch nicht entstanden, d.h. das AG- Recht ist noch nicht anwendbar. In der Phase zwischen Gründungsversammlung und HR- Eintrag gilt deshalb das Recht der einfachen Gesellschaft.
- Häufig Gelegenheitsgesellschaft: z.B. vorübergehende Interessensgemeinschaft zur Verhinderung einer Natelantennen („IG contra Natelantenne Bahnhof Saland“)

Folie 5
Kollektivgesellschaft I
- Vereinigung von zwei oder mehr Personen mit dem Zweck unter eigener Firma und unter Einsatz gemeinsamer Mittel ein Geschäft zu betreiben/ Handelsgesellschaft/ v.a. für Kleinbetriebe
- Es können sich nur natürliche Personen beteiligen
- Unbeschränkte/ solidarische Haftung der Gesellschafter
- Auftritt unter eigener Firma, aber keine juristische Person
- Besteuert werden die einzelnen Gesellschafter, nicht die Kollektivgesellschaft als solche

Folie 6
Kollektivgesellschaft II

Gründung/ Firma:
- Gründung:
1. Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Regelung des sog. Innenverhältnisses
2. Eintrag ins Handelsregister (obligatorisch/ deklaratorisch)
- Firma: Name mindestens eines Gesellschafters mit Zusatz, der die Gesellschaft andeutet. Bsp.: „Schreinerei Zurfluh & Co.“

Folie 7
Kollektivgesellschaft III

Haftung:
Zuerst (primär): Gesellschaftsvermögen, d.h. die Aktiven des Geschäftes
Dann (sekundär): Reicht das Gesellschaftsvermögen nicht (Was in aller Regel der Fall ist): Einzelne Gesellschafter unbeschränkt (d.h. inkl. Privatvermögen) und solidarisch (d.h. Jeder haftet für die ganzen Gesellschaftsschulden, also nicht etwa anteilsmässig) : „Einer für alle, alle für einen“

Folie 8
Kollektivgesellschaft IV

Vertretung gegen aussen (z.B. Einkauf):
- Nach Vereinbarung (üblich)
- Sofern nichts vereinbart: Jeder ist einzeln zur Vertretung berechtigt.
Gesellschaftsbeschlüsse zu wichtigen Angelegenheiten (z.B. Auflösung)
- Mehrheit nach Vereinbarung (z.B. 66% Ja)
- Sofern nichts vereinbart: Einstimmigkeit notwendig.

Folie 9
Kollektivgesellschaft V
Kollektivgesellschafter verpflichten sich zur Kapitaleinlage und meist zur Mitarbeit, haben aber Recht auf:
- Honorar
- Zins auf die Kapitaleinlagen (OR: 4%)
- Gewinnanteil (OR: Nach Köpfen gleichmässig)
Auflösungsgründe mit anschliessender Liquidation beim:
- Konkurs
- Kündigung oder Tod eines Teilhabers
- Auflösungsbeschluss
- Umwandlung der Rechtsform (z.B. zur AG)

HR26 (Überblick Rechtsformen/Einzelunternehmung)

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Die Unternehmungsformen

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Ausgangslage

Frage: Welche Unternehmensform ist für mein Geschäft die Beste?
Entscheidungskriterien sind u.a.:
- Haftung/ Risiko: Wie viel Risiko bin ich bereit zu tragen, falls etwas schiefgeht?
- Kapitalbedarf: Wie viel Geld habe ich zur Gründung zur Verfügung?
- Steuerliche Belastung?
- Unternehmensgrösse?
- Trennung Geschäft/Privat? usw.

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Die Unternehmungsformen des OR

Unternehmungsformen
1. EINZELUNTERNEHMUNG
2. Gesellschaften
2.1. GENOSSENSCHAFTEN
2.2. Handelsgesellschaften:
2.2.1. Personengesellschaften: KOLLEKTIVGESELLSCHAFT/KOMMANDITGESELLSCHAFT
2.2.2. Kapitalgesellschaften: AKTIENGESELLSCHAFT/GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

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Die Einzelunternehmung

- Kaufmann = Einzelperson, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt
- Eigentümer ist eine Einzelperson
- Einzelner trägt das gesamte Risiko, d.h. Gewinn oder Verlust
- Haftung: Unbeschränkt, d.h. auch mit dem Privatvermögen
- Problem: Beschränkte Bonität, sprich Grenzen bei der Kapitalbeschaffung
- Besteuerung: Privat- und Geschäftsvermögen zusammen
- HR- Eintrag bei Jahresumsatz über 100‘000.-
- Namensgebung sprich Firma: Name des Inhabers
- Bsp.: „Metzgerei Gubler“

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Gesellschaft (allgemein)

- Mindestens zwei Personen sind Eigentümer einer Unternehmung
- Aufteilung des Risikos, d.h. Aufteilung von Verlust oder Gewinn als Vorteil
- Einfachere Kapitalbeschaffung als Vorteil
- Haftung: Je nach Unternehmensform
- Verhältnis unter den Gesellschaftern: Je nach Unternehmungsform geregelt in einem Gesellschaftsvertrag oder Statuten

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Genossenschaften

- Genossenschaft = Gesellschaft von Personen, die sich mit dem Motiv der gemeinsamen Selbsthilfe zusammenschliessen.
- Erzielung von Gewinn nachrangig (Hauptunterschied zu den Handelsgesellschaften)
- Rechtsgrundlage: Statuten
- Bsp.: „Coop“:Ursprünglicher Zweck: Günstiger Einkauf von Lebensmittel zugunsten der angeschlossenen Mitglieder

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Personengesellschaften

- Die Gesellschafter stehen im Vordergrund, weniger das Kapital
- In aller Regel Kleinbetriebe, bei denen alle Gesellschafter mitarbeiten
- Rechtsgrundlage: Gesellschaftsvertrag
- Haftung: Gesellschafts- und Privatvermögen
- Formen des ORs: KG und KmG

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Kapitalgesellschaften

- Kapital und Kapitalbeschaffung stehen im Vordergrund, weniger die Gesellschafter
- Gesellschafter bleiben in der Regel anonym und wechseln ständig (v.a. bei der AG)
- Rechtsgrundlage: Statuten
- Haftung: Nur Gesellschaftsvermögen
- Rechtsformen des ORs: AG, GmbH

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Zahlenmässige Bedeutung der Rechtsformen

1. AG: ca. 175‘000
2. Einzelunternehmung: ca. 150‘000
3. GmbH: ca. 65‘000
4. Kollektivgesellschaft: ca. 15‘000
5. Genossenschaft: ca. 15‘000
6. Kommanditgesellschaft: ca. 3000
7. KommanditAG (bedeutungslos)

HR25 (Handelsregister/Firmenrecht)

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Handelsregister & Firmenrecht

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Das Handelsregister (allgemein)

Kantonal geführtes, amtliches Register, in dem jedes Unternehmen aufgeführt ist.
Zweck: Wer mit einem Unternehmen zu tun hat, soll sich vorgängig über die rechtlichen Verhältnisse informieren können.
Ersichtlich daraus sind z.B.:
- Firma
- Sitz
- Rechsform
- Inhaber
- Haftungs- und Vertretungsverhältnisse

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Das Handelsregister (Eintragungspflichten)

Im HR einzutragen haben sich:
- Einzelunternehmungen ab Fr. 100‘000.- Jahresumsatz
- Alle Gesellschaften (AG, GmbH, usw.)
- Vereine, sofern ein nach kaumännischer Art geführtes Gewerbe betrieben wird. Bsp.: Profifussballverein, der Fanartikel vertreibt, Spielertransfers tätigt, ein Klublokal betreiebt usw.
- Stiftungen
- Juristische Personen des öff. Rechts, Musterbeispiel: Kantonalbanken

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HR- Eintrag (Wirkungen)

Die wichtigsten Wirkungen sind:
- Schutz der Firma, d.h. des Namens
- Betreibung auf Konkurs (mehr im Kp.9)
- Buchführungspflicht, Aufbewahrungspflicht der Bücher (10 J)
- Publizitätswirkung, d.h. keiner kann sich darauf berufen, er hätte die rechtlichen Verhältnisse nicht gekannt
- Z.T. konstitutive Wirkung (v.a. AG & GmbH), d.h. eine AG z.B. entsteht erst, wenn der Eintrag im HR erfolgt ist. Gegenteil: deklaratorisch, d.h. die Unternehmung besteht bereits VOR dem HR- Eintrag, d.h. dieser ist eine blosse Formalität

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HR- Eintrag (Sonstiges)

- Eintrag oder Löschung eines HR- Eintrages wird im SHAB und in den kantonalen Amtsblättern publiziert.
- Eintrag oder Löschung wird als bekannt vorausgesetzt (Publizitätswirkung)
- Dazu jährliche Publikation in den sog. Ragionenbüchern

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Firmenrecht I

- Firma = Geschäftsname (Anders als im alltäglichen Sprachgebrauch!)
- Grundsatz der Firmenwahrheit = Der Inhalt der Firma muss der Wahrheit entsprechen, d.h. z.B.
Einzelunternehmen darf keine Gesellschaft vortäuschen
- Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften müssen z.T. aus dem Namen des Inhabers bestehen
- Nachfolgeverhältnisse sind bekannt zu geben. Bsp.: Die Erben des Transportunternehmers Graf führen dessen Einzelunternehmung weiter. Neue Namensgebung: "Transportunternehmen Graf ERBEN"
- Zusätze (z.B. Branche) sind erlaubt

Firmenrecht II

- Grundsatz der Unterscheidbarkeit:
Firmen müssen sich unterscheiden, bzw. es darf keine Verwechslungsgefahr bestehen.
- Am selben Ort: Nur eine gleich lautende Firma (Ez.U, Koll.- & Komm.Gs, z.T. GmbH)
- In der ganzen Schweiz: Firmen von AGs, Genossenschaften, GmbHs ohne Personennamen müssen einmalig sein.
- Prinzip der Alterspriorität: „Wer zuerst kommt mahlt zuerst“, d.h. die bereits im HR eingetragene Firma wird geschützt.