Thursday, May 18, 2006

BK19(Warenabsatz 4/Verkaufsförderung 1)

Folie 1
Verkaufsförderung

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Verkaufsförderung (allgemein)
- Verkaufsförderung = Alle Massnahmen, die den Absatz unterstützen, indem sie zusätzliche Verkaufsanreize auslösen.
- Verkaufsförderung findet im Geschäft selber statt.
- Verkaufsförderung wird betrieben mit:
1. Dem äusseren Eindruck des Geschäftes
2. Der Verkaufsraumsgestaltung
3. Der Warenpräsentation

Folie 3
Der äusseren Eindruck des Geschäftes I

- Folgende Elemente müssen stimmen:
1. Aussenbeschriftungen
2. Ladeneingang
3. Schaufenster
4. Hausfassade (sofern möglich)

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Der äussere Eindruck des Geschäftes II

AUSSENBESCHRIFTUNGEN enthalten:
- Logo
- Ladenöffnungszeiten
- evtl. Branche
- u.ä.
AUSSENBESCHRIFTUNGEN müssen sein:
- gut lesbar
- sauber
- ansprechend gestaltet
- usw.

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Der äusseren Eindruck des Geschäftes III

Ein guter LADENEINGANG:
- lädt den Kunden zum Eintreten ein
- löst keine Schwellenängste aus
- ist genug breit und hat keine Stufen
- muss nicht gesucht werden
- gewährt Einblick ins Geschäft

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Der äussere Eindruck des Geschäftes IV

1.SCHAUFENSTER = Visitenkarte des Detaillisten
2.SCHAUFENSTER müssen:
- ausreichend beleuchtet sein
- sauber sein
- immer wieder mal gewechselt werden
- aktuell sein
- anlockend gestaltet sein

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Der äussere Eindruck des Geschäftes V

Fünf Arten von Schaufenstern
1. Übersichtsschaufenster
2. Themenschaufenster
3. Imageschaufenster
4. Warenschaufenster /Stapelschaufenster
5. Plakatschaufenster

HR21(Verträge auf Arbeitsleistung/EAV 2)

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Die Pflichten der Arbeitsgebers / Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Folie 2
Arbeitgeberpflichten I

- Lohnzahlung (meist Ende Monat)
- Lohnfortzahlung während Krankheit, Schwangerschaft, Unfall u.ä.
- Lohnzuschlag für Überzeitarbeit
- Lohnfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers unter bestimmten Umständen
- Bereitstellung der Arbeitsgeräte
- Vergütung von Spesen
- Massnahmen zur Unfallverhütung

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Arbeitgeberpflichten II

- Einräumen von Frei- und Ferienzeit
- Ausstellen eines Arbeitszeugnisses bzw. einer blossen Arbeitsbestätigung
- Auszahlung einer Gratifikation
- Gewährleistung der Freizügigkeit bei der 2. Säule
- Informations- und Konsultationspflichten
- Bezahlung einer Abgangsentschädigung unter bestimmten Voraussetzungen

Folie 4
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses I

Normalerweise erfolgt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses:
1. Bei befristetem Arbeitsverhältnis: Nach Ablauf der vereinbarten Zeit, automatisch, d.h. ohne Kündigung
2. Bei unbefristetem Arbeitsverhältnis: Bis eine Seite die Kündigung ausspricht, unter Einhaltung der Kündigungsfrist

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Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses II

1. Kündigungsfristen:
- Probezeit: In der Regel 1 Woche
- Nach der Probezeit: 1 - 3 Monate (je nach Länge des Arbeistverhältnisses)
2. Schutzbestimmungen:
- Arbeitnehmer kann schriftliche Begründung verlangen (Achtung: Grundsätzlich muss eine Kündigung nicht begründet werden.).
- Entschädigungen bei missbräuchlichen Kündigungen möglich (Achtung: Selbst wenn festgestellt werden sollte, dass die Kündigung missbräuclich erfolgt ist, besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung.).
- Kündigungsverbot in gewissen Situationen wie Schwangerschaft, Krankheit, Militär (Achtung: Erfolgt während denn Sperrfristen trotzdem eine Kündigung, ist diese nichtig, d.h. vermag keine rechtlich relevanten Wirkungen zu entfalten.).

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Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses III

Weitere Möglichkeiten zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind:
1. Die fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen (Ob ein solcher vorliegt, entscheidet sich anhand des konkreten Falles).
2. Die gegenseitige Übereinkunft
3. Der Tod des Arbeitnehmers
4. Das Nichtantreten der Stelle seitens des Arbeitnehmers

HR20(Verträge auf Arbeitsleistung/Einführung & EAV1)

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Die Verträge auf Arbeitsleistung

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Überblick

Die drei wichtigsten Verträge auf Arbeitsleistung sind:
1. Arbeitsvertrag
2. Werkvertrag
3. Auftrag

Folie 3
Arbeitsvertrag (allgemein)

- Gesetzliche Regelung: OR 319 ff.
- Arbeitsrechtliche Regelungen vielfach zwingend
- Wichtigste Arten des Arbeitsvertrages:
1. Einzelarbeitsvertrag (EAV)
2. Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
3. Normalarbeitsvertrag (NAV)
4. Lehrvertrag

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EAV I (Regelungen)

- Relevante Regelungen ergeben sich aus:
1. den gesetzlichen Bestimmungen v.a.
- Arbeitsgesetz
- Berufsbildungsgesetz
- Obligationenrecht
2. den vertraglichen Vereinbarungen (EAVs/GAVs)
3. firmeninternen Reglementen

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EAV II (Begriff)

- EAV = Ein Arbeitnehmer stellt einem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung und erhält dafür einen Lohn.
- Vollzeit - EAV: 40 Wochenstunden und darüber
- Teilzeit - EAV: wesentlich unter 40 Wochenstunden
- Für Voll- und Teilzeit - EAVs gelten die gleichen Vorschriften (z.B. im Kündigungsschutz)

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EAV III (Abschluss)

- Abschluss des EAV auf bestimmte oder unbestimmte Zeit in Teil- oder Vollzeit
- Probezeit: 1 - 3 Monate (Ausnahmen!)
- Formerfordernis: Keines, Schriftlichkeit aber zu empfehlen
- Viele zwingende Vorschriften aus OR & Co. (absolut/ relativ)

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EAV IV (Pflichten der des Arbeitnehmers)

- Pflicht zur persönlichen Arbeitsleitung
- Sorgfaltspflicht gegenüber Arbeitgeber
- Verbot von Schwarzarbeit, nicht aber von Nebenbeschäftigungen mit dem o.k. des Arbeitgebers
- Treuepflicht (v.a. Geheimhaltung)
- Rechenschaftspflicht
- Leistung von Überstunden (sofern zumutbar & Vergütung)
- Befolgung von Anordnungen & Weisungen

BK18 (Warenabsatz 3: Kommunikation/ Einführung Werbung)

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Kommunikation
- Mittel der Kommunikation
- Einführung in die Werbung

Folie 2
Kommunikation (allgemein)

- Kommunikation = Informationsaustausch mit den entsprechenden Mitteln
- Ziele der Kommunikation sind:
1. Umsatzsteigerung
2. Bedürfnisse erhalten und wecken
3. Stammkunden halten
4. Neue Kunden gewinnen
5. Sinn und Zweck der Produkte vermitteln

Folie 3
Kommunikation (Mittel)

Kommunikation:
1. Absatzwerbung
1.1. Verkaufsförderung
1.2. Verkaufsgespräch
1.3. Werbung im eigentlichen Sinne
2. Public Relation (PR)

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Werbung (allgemein)

- Aufgabe: Vermittlung von - Informationen zwischen Produzenten, Grossisten, Detaillisten und Konsumenten.
- Der Kunde soll sich über ein Produkt informieren können, Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Preise u.ä. kennen lernen.

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Werbung (Grundsätze)

- Sechs Grundsätze:
1.Werbung muss KLAR sein.
2.Werbung muss WAHR sein.
3.Werbung muss WIRTSCHAFTLICH sein.
4.Werbung muss WIRKSAM sein.
5.Werbung muss AKTUELL sein.
6.Werbung muss WIEDERHOLT WERDEN.

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Werbung (Vorfragen)

- Bevor Werbung gemacht gilt es
1.Die Werbeaufgaben
2.Die Werbebeteiligten
3.Den Werbezeitpunkt
4.Die Werbebotschaft
5.Die Werbemittel
6.Die Zielpersonen
7.Die Werbekosten
8.Die Werbeträger zu bestimmen.

BK17 (Warenabsatz 2: Marktforschung)

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Die Marktforschung
- Allgemein
- Methoden

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Die Marktforschung (allgemein)

1. AUSGANGSLAGE: Ein sich dauernd verändernder Markt. Was gestern noch nachgefragt wurde, will heute niemand mehr und umgekehrt.
2. DESHALB: Wer als Detaillist erfolgreich sein will, muss regelmässig nachforschen, was der Kunde will bzw. eben nicht will.
3. MITTEL DAZU: Marktforschung

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Marktforschung (allgemein)

- Was will die Marktforschung herausfinden?
1. Die Kaufbereitschaft der Konsumenten
2. Die Menge der Endverbraucher
3. Das Verhalten der Konsumenten
4. Die Absatzmöglichkeiten/ Wege
5. Die notwendige Verkaufsmethoden
6. Die Kaufkraft der Konsumenten

Folie 4
Marktforschung (Methoden)

SEKUNDÄRFORSCHUNG: Es wird bereits vorhandenes Datenmaterial zusammengetragen und ausgewertet.
(Schreibtischforschung)
PRIMÄRFORSCHUNG: Es wird neues Datenmaterial erhoben, indem man direkt mit dem Konsumenten in Kontakt tritt.
(Feldforschung)

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Sekundärforschung

Auswertung von ausserbetrieblichen und innerbetrieblichen Quellen
1. Ausserbetrieblich:
- Statistiken
- Tagespresse
- Messen
- usw.
2. Innerbetrieblich:
- Kennzahlen
- Umsatzzahlen
- Kundenreaktionen
- usw.

Folie 6
Primärforschung (Methoden)

- Methoden der Primärforschung sind:
1. Beobachtung
2. Befragung (persönlich/schriftlich/Tagebücher)
3. Markttest
- Wird meist von spezialisierten Instituten durchgeführt (z.B. IHA)

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Primärforschung (Befragung)

1. Persönliches Interview:
- „Grüezi, ich bin von „Tele 2“ und würde Ihnen gerne einige Fragen zu unserem Kundendienst stellen.“
2. Schriftliches Interview:
- Z.B. Fragebogen in einer neuen DVD
3. Tagebücher:
- Sog. Paneltestpersonen führen Aufzeichnungen über ihr Konsumverhalten.

Folie 8
Primärforschung (Beobachtung/ Markttest)

- Beobachtung: Der Konsument und sein Verhalten wird ohne Beeinflussung beobachtet (Bsp.: Blindtest eines neuen Getränkes).
- Markttest: Ein Produkt wird auf einem begrenzten Markt eingeführt, um zu sehen ob es ankommt oder nicht. Schweiz als sehr beliebter Testmarkt (Bsp.: „Starbucks“).

BK16 (Warenabsatz 1: allgemein/Marketing)

Folie 1
Der Warenabsatz
- Einführung
- Marketing

Folie 2
Warenabsatz (allgemein)

- Warenabsatz = Anbieten und Verkaufen des Sortiments an die Konsumenten.
- Geht um die Klärung der Ausgangslage einerseits und um den Verkauf an sich andererseits.
- Aufgabe, die ständigen Änderungen unterworfen ist.

Folie 3
Warenabsatz (Grundsätzliche Fragen)

- Ermittlung der Ausgangslage allgemein:
1. Welches sind die Ziele des Betriebes?
2. Wie wird der Betrieb wahrgenommen?
3. Wie sehen die Bedürfnisse der Kunden aus?
- Merke: Kenntnis der Ausgangslage ist unabdingbar für den Erfolg.

Folie 4
Warenabsatz (Zeitlicher Ablauf)

- Wie läuft der Warenabsatz ab?
- Die vier Phasen des Warenabsatzes:
1. Abklärung/Vorbereitung
2. Anbahnung
3. Durchführung
4. Kontrolle

Folie 5
Warenabsatz (Aufgabenverteilung)

- Abklärung/ Vorbereitung = Aufgaben der Marktforschung
- Anbahnung = Aufgabe des Marketings
- Überlebenswichtige Aufgaben, denn wer seinen Markt nicht kennt, hat keinen Erfolg
- Marktforschung/ Marketing = Fundamente des Warenabsatzes

Folie 6
Marketing I (Allgemein/ PEAK I)

- Marketing = Ausrichten und Anpassen sämtlicher betrieblichen Tätigkeiten an die Erfordernisse des Absatzmarktes
- Unternehmerische Tätigkeit
- Problemlösungsschema: PEAK
P = Planen
E = Entscheiden
A = Anordnen
K = Kontrollieren

Folie 7
Marketing II (PEAK II)

- Konkretes Vorgehen:
1. P: Bestimmen des Ausgangslage 2. E: Strategie und Ziele bestimmen
3. E: Marketing- Instrumente bestimmen
4. E: Marketing- Mix bestimmen
5. A: Marketing durchführen
6. K: Resultate kontrollieren

Folie 8
Marketing II (4 Ps - Modell)

- Bestimmen der Marketing- Instrumente sehr wichtig.
- Entscheid über die sog. Absatzpolitik
- Entscheid anhand des „4- Ps Modell“
1.Produkt = Was biete ich an?
2.Preis = Wie teuer biete ich an?
3.Promotion = Wie mache ich Werbung?
4.Platz = Wo biete ich an?

HR19 (Verträge auf Gebrauchsüberlassung 2)

Folie 1
Verträge auf Gebrauchsüberlassung
- Pachtvertrag
- Gebrauchsleihevertrag
- Darlehensvertrag
- Leasingverterag

Folie 2
Pachtvertrag

- Gesetzliche Regelung: OR 275 ff.
- Eine Sache oder ein Recht wird zum Gebrauch und zur Nutzung gegen Entgelt überlassen
- Verpächter überlässt die Sache / Pächter nutzt sie und zahlt den Pachtzins.
- Pächter darf Früchhte und Erträgnisse behalten (entscheidender Unterschied zur Miete).
- Bsps. Bauer pachtet eine Wiese und darf z.B. das Heu behalten/ Lizenznehmer pachtet ein Patentrecht

Folie 3
Gebrauchsleihevertrag

- Gesetzliche Regelung: OR 305 ff.
- Eine Sache wird unentgeltlich zum Gebrauch überlassen.
- Hauptunterschied zur Miete: Gebrauchsleihe ist gratis.
- Bsp.: Leihe eines Buches aus einer Bibliothek (Sofern gratis, sonst Miete)

Folie 4
Darlehensvertrag I

- Gesetzliche Regelung: OR 312 ff.
- Der Dahrlehensgeber überlässt dem Dahrlehensgeber eine bestimmte Summe Geld oder anderer vertretbarer Sachen zum Eigentum.
- Dahrlehensnehmer muss die gleiche Summe Geld zum Rückzahlungstermin meist inkl. Zinsen zurückgeben.
- Form: Formlos gültig, Schriftlichkeit üblich (meist inkl. Aushändigung eines Schuldscheines & Quittung)

Folie 5:
Dahrlehensvertrag II

- Sicherheiten (z.B. Pfand) üblich
- Achtung: Zu unterscheiden vom:
1. Kreditvertrag (Schwankende Kredit mit vereinbarter Kreditlimite/ sog. Kontokorrentkredit)
2. Konsumkredit (Kredit für Konsumzwecke ohne Sicherheiten, sog. Blankokredit / nicht im OR sondern im KKG gerregelt)

Folie 6:
Leasingvertrag I

- Moderne Form der Miete
- Sache wird nicht direkt gekauft sondern auf längere Zeit gegen Bezahlung eines Leasingzines fest gemietet.
- Wir auf längere Zeit abgeschlossen und ist grundsätzlich unkündbar /Eigentumsvorbehalt üblich
- Möglich an:
1. Investitionsgüter (z.B. Fabrikanlage)
2. Konsumgüter (z.B. Auto)
3. Immobilien (eher selten)

Folie 7
Leasingsvertrag II

- Sache wird gemietet und dann zurückgegeben oder nach Ende der Leasingdauer gekauft (sog. Mietkauf)
- Abzahlung aus laufenden Erträgen (Zinsen 10 - 20%)
- Direktes/ Indirektes Leasing (üblich)
- Leasingverträge über Konsumgüter unterstehen dem KKG.

HR18 (Verträge auf Gebrauchüberlassung 1)

Folie 1
Verträge auf Gebrauchsüberlassung

Folie 2
Allgemeines/ Vetragsarten
Veträge auf Gebrauchsüberlassung sind:
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Gebrauchsleihe
- Leasing (nur teilweise)
- Darlehen
- Kleinkredit

Gemeinsames Merkmal:
Eine Person überlässt einer anderen Person eine Sache entgeltlich oder unentgeltlich zum blossen Gebrauch.

Folie 3
Mietvertrag I (allgemein)

- Gesetzliche Regelung: OR 253 ff.
- Der VERMIETER überlässt dem MIETER gegen Bezahlung eines MIETZINSES eine Sache zum Gebrauch.
- An beweglichen (z. B. Auto) und unbeweglichen Sachen (z. B. Wohnung) möglich
- Abschluss formlos gültig, Schriftlichkeit üblich
- Kündigung bei unbefristeten Verträgen MUSS schriftlich erfolgen (OR 266 l)

Folie 4
Mietvetrag II (Rechte und Pflichten des Mieters)

PFLICHTEN:
- Sorgfältiger Gebrauch der Mietsache
- Fristgerechte Zahlung des Mietzinses
- Aufkommen für kleinere Reparaturen (bis Fr. 150.-)
- Suchen eines Nachmieteres bei ausserterminlichen Kündigung
RECHTE:
- Recht auf gebrauchsfähigen Zustand der Sache
- Haftet nicht für die „normale Abnützung“
- Untervermietung möglich

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Mietvertrag III (Rechte und Pfflichten des Vermieters)

PFLICHTEN:
- Übergabe & Erhaltung der Sache in gebrauchsfähigem Zustand
- Muss für grössere Reparaturen aufkommen
RECHTE:
- Fristgerechter Erhalt des Mietzinses (Bei Nichtbezahlung: Nachfrist/ u.U. Kündigung möglich)
- Kann ein Mietzinsdepot fordern (Alltag)
- Erhöung des Mietzinses (Form beachten!)
- Geschäftsräume: Retentionsrecht für ausstehende Mietzinse am Mobiliar bei Kündigung

Folie 6
Mietvertrag IV (Beendigung)

1. Befristet: Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer
2. Unbefristet: Schriftlich, unter Ansetzung einer Frist (meist 3 Monate)
- Befristet/ Unbefristet: Fristlos, aber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
- WICHTIG: Ausserterminliche Kündigung seitens Mieter: Anrecht des Vermieters auf den Mietzins bis zum nächsten
regulären Kündigungstermin bei fehlendem Nachmieter

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Mietvertrag V (Schutzvorschriften im Kündigungsrecht)

- Grundregeln: Kein Begründungszwang / Schriftlichkeit notwendig
- Drei Schutzvorschriften zugunsten Mieter:
1. Formfehler: Kündigung nichtig
2. Verstoss gegen Treu und Galuben: Kündigung anfechtbar (Paradebeispiel: Rachekündigung / Begründung verlangen, Gang vor Schlichtungsstelle)
3. Aufschub oder Erstreckung der Miete in Härtefällen (Bsp.: Familienwohnung und noch kein Ersatz gefunden)

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Mietvertrag VI (Mietzins/ Instanzen)

- Mietzinserhöhungen müssen vorgängig schriftlich angezeigt und begründet werden.
- Mieter kann Mietzinserhöhung anfechten.
- Missbrächlich hohe Mietzinsen muss sich der Mieter nicht gefallen lassen (Gang vor Schlichtungsstelle zu empfehlen).
- Instanzenzug bei Mietrechtsstreitigkeiten:
1. Einigungsversuch durch Schlichtungstelle
2. Gang vor Gericht erst nach misslungener Einigung möglich